generell hat der beförderer die obhut!
heißt also wenn eine Sendung bei dir eintrifft und du die sendung nicht gleich im beisein des liefernden öffnest und dann quittierst daß es in ordnung ist oder eben auch nicht dann hast du schlechte karten.
gibt dann noch unterschiedliche klauseln wie versteckter mangel und solche dinge aber das alles aufzuschreiben würde die maximale zeichenanzahl in diesem beitrag sprengen.
generell gilt: ware im beisein des Zulieferers Öffnen! Selbst wenn der Nachbar das Paket annimmt und abzeichnet ist das ding so gut wie durch. die unterschrift steht für ordnungsge,äßen empfang...
ich hab mich auch schonmal mit einem großen paketdienst deswegen gestritten und keinen erfolg gehabt.
man müsse die nachbarn dazu bringen die pakete nicht anzunehmen oder zu öffnen...
dagegen spricht dann natürlich wieder das postgeheimnis und das fehlende fachwissen zu speziellen artikeln und eben daß man das paket selber abholen muss oder es im schlimmsten fall zurück geht.
ist sehr verworren das ganze!