Zitat
Original von A.T.
Na ja vielleicht wäre das im Beamten Deutsch falsch! Aber Fakt ist, und darum geht es denke ich mal, das man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist!
Recht hast Du, aber es geht hier nun mal um das Beamtendeutsch. Und wenn man es falsch anwendet, kann man Schwierigkeiten bekommen.
Auch die Aussage, dass man im ersten Monat nach der Winter- bzw. Sommerpause mit abgelaufem Tüv fahren darf, wenn der Tüv in der Pause abgelaufen ist, ist auch nicht richtig.
Du darfst den ersten Monat nicht rumfahren. Du darfst ohne Plakette lediglich eine Fahrt machen und die muß zum TÜV gehen. Am besten noch einen Termin beim TÜV machen, dass Ihr es im Falle eines Falles auch noch belegen könnt, dass Ihr nur auf dem Weg dorthin seit (WICHTIG!).
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr gerade da in eine Polizeikontrolle gerät ist zwar gering, denkt jedoch daran was passiert wenn Ihr einen Unfall habt und die Versicherung sich aufgrund einer nichtvorhandener Betriebserlaubniss (TÜV) weigert den Schaden zu übernehmen. Wenn Ihr es belegen könnt, dass Ihr auf dem Weg zum Tüv gewesen seit (dies ist nur durch einen Termin möglich), bekommt Ihr von jedem Gericht Recht zugesprochen. Ansonsten Kosten selber tragen.