ZitatOriginal von Jettadeluxe
Du musst es auch dich anmelden, und wenn erstmal ein Halter drin steht, ahst du mehr Wertverlust, als € 2500 ausgleichen können.
Das ist die Frage, ob eine Zulassung wirklich erforderlich ist. Im Entwurf steht glaube ich, wer ein neues (oder bis 1 Jahr) Auto kauft. Habe nicht vor Autos gewinnbringend zu verkaufen. Mir geht es darum, ob ein Kumpel der sein Winterauto sowieso loswerden will aber keine Neuanschaffung plant, dieses verschrotten kann und ein neues kauft, welches er mir noch vor der ersten Zulassung verkauft. Aber das wird man wahrscheinlich erst genau wissen, wenn es abschließend in endgültiger Fassung verabschiedet ist.
@ Waldmeister
Wenn man die Prämie auch bei Verschrottung von Unfallwagen erhält, kannst Du Dir ganz sicher sein, dass es einige auch durchziehen werden, weil gerade da die älteren Autos die noch einen Wert von über 2.500 Euro haben dann auch noch Gewinn bringen. Dann ist man auf den Strassen nicht mehr sicher.