ZitatOriginal von Stulbi
und wie ist des wenn ich des auto im sept. 06 abgemeldet hab... und ab april tritt ja die neue regel in kraft? muss ich dann noch ne vollabnahme machen lassen oder rutsch ich dann automatisch in die andere geschichte mit dem tüv mitrein?
ja wenn du das jetzt dann nach 2 jahren anmeldest musste nur noch neu tüv und hu machen .... aber auch erst nach 2 jahren davor einfach anmelden und gut ist ggf. neu tüv machen aber sonst gibbet da keine bedenken!