Zitat
Original von Golf3_16V
Also, das ist natürlich hart! Allerdings gibt es für diese Fälle eine gesetzliche Regelung und ich kann mit 100%iger Sicherheit sagen, dass diese so nicht aussieht! Da kann man dagegen vorgehen. 24 Tage Urlaub sind in D minimum! Und das ist gesetzl. festgelegt! Insofern sollte man sich da dann einfach mal schlau machen!
Gruß Fu
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Und um in diesem Käse hier auch mal gescheit mitzureden, wobei das Ganze hier sowieso für die Katz ist, denn es wissen so viele Leute hier so viel und doch wissen es wieder die wenigsten. Am Besten ist es normal, dass man sich auf diversen Internetseiten (Arbeitsrecht usw) Hilfe dazu holt und nicht in einem Auto-Forum.
Die 24 Tage Urlaub beziehen sich aber auf eine 6-Tage Woche. Bei einer 5-Tage Woche sind es nur 20 Tage. Muß aber entsprechend auch im A-Vertrag geregelt sein wieviel Tage pro Woche gearbeitet wird.
Es wurde oben auch nicht geschrieben, dass die Person nur 7 Tage bekommt, sondern dass die Person nur 7 Tage hatte. es heißt ja nicht, dass dann noch Resturlaub vorhanden ist.
Der rest dieser Sache ist auch mit Vorsicht zu geniesen, denn wir wiessen ja nicht um welche Branche es sich handelt und welchen Beruif, denn das spielt bei manchen Sachen auch eine Rolle. Was nicht sein darf ist das mit der Mittagspause nacharbeiten usw.
Wer sich das gefallen lässt ist selber Schuld.
Normalerweise stehen einem auch min. 14 Tage Urlaub ( inkl. dem Wochenende gerechnet) am Stück zu.
Was auch noch oben irgendwo stand, Urlaub nehmen um nicht mit Krankenbescheinigung zu kommen. Das ist so ein Quatsch. Für den Chef vielleicht schön, aber nicht Rechtens, dnen es heißt Erholungsurlaub und wenn ich krank bin, dann erhole ich mich von meiner Krankheit und nicht von meinem Arbeitsalltag.