Beiträge von DoktorG60

    Zitat

    Original von TPunkt


    Sag ich doch, der Serienmetallkat ist doch voll I.O. :D
    Bei Rülis, wenn die nen E-Zeichen haben, ist das nicht so schlimm, aber bei nem Austauschkat müssen die Papers das sein, ja.


    das kann sein - bei einem Endschalldämpfer müssen ja auch papiere dabei sein wenn er mit E zeichen ist

    Zitat

    Original von TPunkt


    Dann hast Du Glück gehabt, normalerweise muss bei jedem Austauschkat auch auf die dazugehörigen Papiere und E-Zeichen geachtet werden und so ein 100 Zeller im Vergleich zum Normalen Kat fällt schon auf ;)
    Ausserdem, wozu, wenn es auch Legale Serienmetallkats gibt, die sogar noch ne grössere Umwandlungsfläche haben...?!



    Du hast da schon recht - aber ganz ehrlich ich kenne keinen der einen drin hat weil diese wahrscheinlich wesendlich mehr kosten - und die bestehen auch regelmäsig den TÜV/HU - weil die Prüfer meistens beim kat sogenau granicht schauen - ich selbst fahr ein Original 400 Zellen kat vom VR da passiert so oder so nix ;o)) weil ich der meinung bin das man das leistungstechnisch gefühlsmäsig garnicht merkt - und der VR Kat günstig und am stabilsten ist


    Man kannja mal anfragen bei den Herstellern - aber bei einem preis von 299 euro kann ich kaum glauben das dies ein E Prüfzeichen Kat ist !


    Müssen Papiere dabei sein bei teile mit E-prüfzeichen ?? Ich weis nicht Rückleuchten hatte ich auser bei Hella die aber mit Teilegutachten waren keine Papiere dabei !

    Zitat

    Original von *bigstyle*
    Das Problem ist wenn du den Druck erhöst passt dein Strahlbild nichtmehr und dann bringen dir die größeren Ventile auch nix. Soweit mir bekannt ist ist eine erhöhung des Benzindrucks von ca. 0,2 Bar noch ok mehr sollte man aber nicht machen wegen dem Strahlbild.


    Das sich das Strahlbild verändert weis ich auch - wie Du bestimmt gelesen hast möchte ich mein Druck nicht erhöhen - aber komischerweise machen dies 90 % - wenn das so schlecht ist warum machts jeder und kein Tuner bietet das nicht an ! Muss man mal verstehn wenn das so Schlecht ist !


    Was mich Interessiert welche Düsen kann ich fahren bei einem 3 Bar regler an meinem 2 liter G60 ?


    Und wenn jemand ein 4 Bar Regler fährt mit Grauen G60 Düsen - um wieviel verändet sich die Einspritzmenge ?


    Rausgefunden habe ich das die 737 S2 Düsen sogar weniger Einspritzmenge haben bei 3 Bar Druck als die Original grauen G60 Düsen (Quelle direkt Bosch) (zumindest minimal weniger) hier im Forum hat jemand gesagt die hätten nur 307 ccm -


    es ist schon komisch das es im Netz soviel verschieden Aussagen gibt

    [
    Offizielle Bosch Liste, stammt direkt von Bosch! Die Angabe zu deinen G60 Düsen Grau könnte stimmen, am besten nochmal bei Bosch anrufen und nachfragen! :




    Dank an Heizpack


    Graue reichen in der Regel, es sei denn dein Motor ist für eine Leistung über >240PS gebaut. Aber höre lieber darauf was Alex dir sagt ;)[/quote]




    Die Liste hab ich ja gelesen - da fehlen aber die Grauen Düsen
    Meine Werte sindja direkt von Bosch - die haben mir die so geschickt per email !


    LS Cartec - meint ich müsse ein 4 Bar Regler fahren - er hat mir mal die 0 280 150 945 Bosch Düsen anstatt die grauen vom G60 - die haben eine Einspritzmenge von 230 g/min bei 3 bar - (grauen 240g/min)


    Ich möchte aber meinen kraftstoffdruck nicht erhöhen -


    Wie hoch geht den die Einspritzmenge wenn ich den Druck um 1 Bar erhöhe ?

    ich muss das Thema mal wieder hochhohlen :wink


    ich bin schon seit längerem am grübeln welche Einspritzdüsen ich verwende bei meinem neuen Motor


    Es handelt sich um ein 2 liter G60


    jetzt habe ich festgestellt jeder sagt was anderes was Einspritzmenge betrifft :(


    Dann habe ich mal Bosch angeschrieben das kam dabei raus :


    S2 Düsen 0 280 150 737 - EV1 - 15,9 Ohm - bei 3 Bar 237 g/min


    S2 Düsen 0 280 150 951 - EV1 - 15,9 Ohm - bei 3 Bar 205 g/min


    Graue G60 Düsen 0 280 150 923 14,5 Ohm bei 3 Bar 240 g/min


    --



    Also wenn ich jetzt nicht ganz Blind bin - muss doch die Graue G60 Düse mehr durchlass haben wie die S2 Düsen !!?? Bzw die 737 ist minimal kleiner als die graue G60 von der menge her !


    --


    ich möchte mein benzindruck nicht erhöhen wird die graue Düse reichen bei 3 Bar Druck ??


    LS Cartec meint reicht nicht


    Komischerweise hat Frolic fast gleiches Setup gehabt auser das er 1,9 liter Hubraum hat



    Vieleicht kann jemand Helfen :wink

    Der Eingetragene Auspuff (egal wies gemacht wurde) bringt so oder so nix wenn er zulaut ist !


    Was ja Bekannterweise ist bei diesen Gruppe a Powersprint und Co
    Deshalb gibts auch nix für die Dinger

    Zitat

    Original von TPunkt
    Schön gesagt. Aber Du sagst es schon, es sind sich nicht alle einig. -Ermessensspielraum- Wenn der Prüfer meint, das sein nicht richtig mit den 80mm, ist das sein Ermessenspielraum, dann muss er das auch vorm Richter vertreten ganz klar.
    Aber Du sagst es, Begrenzer nicht drin, Verstoss gegen das Gutachten, Illegal, Stimmt.
    EGAL ob da noch 80mm sind oder nicht...


    Genau das ist doch aber das Proplem - wiso kann einer sagen das ist in Ordnung und ein ander sagt das geht nicht !


    Der Dekramann in Plochingen hat zumir gesagt er muss mein Fahrzeug Prüfen - und so begutachten wie laut RICHTLINIE -


    Was ist nun eine Richtlinie - !!?? Dann ist mein Auto nicht zutief - weil ich muss mich nicht daran halten !


    Er meinte auch es wären Kratzspuren am Golf unten an den 2 Befestigungspunkten von der Vorderachse Links und Rechts - das wäre ein Indiz !
    Ist ein Geländewagen auch zutief wenn er Kratzspuren am Unterboden hat ? ! In meinen Augen eine Haltlose Aussage !


    Wenn man ein Golf Tieferlegt mit ein paar 16 Zoll Felgen mit 110 mmm Bodenfreiheit schaut das Scheiße aus :( und genau das hat der Dekraprüfer in Plochingen gesagt - " Schaut jetzt nichtmehr sogut aus "


    Ich habe mein Alltagsgolf eine Woche nach Plochingen eine Gewindefahrwerk verbaut - und laut Gutachten auf das Tiefste mas laut Gutachten gestellt ! Und ganz normal Eintragen lassen !
    Ich habe eine Bodenfreiheit von 70 mm gemessen mit Sereinbereifung -


    Da fällt mir nix ein



    Was mich auch verwundert von Bundesland zu Bundesland scheint es unterschiede zu geben


    Bei uns schaut die Polizei nur auf Lichtaustrittskante und eben das mas (wens eingtragen ist ) Retsgweinde oder Bördelkante zu radmitte

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    Zitat:
    Original von TPunkt
    Gar nicht, ist ja Illegal



    War Dumm ausgedrückt !


    ich würde sagen es kommt einer mit 3 Seiten - schautja alles gut aus - aber ein Polizist wird so nicht unbdeingt illegales finden (auser das man sagt zutief) - und ich meine das jetzt so kommt einer mit einem Luftfahrwerk - ist aber Eingtragen - und hat die Federwegsbegrenzer nicht drin (notlauffunktion) ist dies ja eigendlich schon nicht Legal - ob das ein normaler Polizist so festellen kann weis ich nicht aber ein Sachverständiger schon (obwohl ich mir da auch nicht ganz sicher bin)



    Leider sind ja viele Sachverständiger sich schon nicht einig was Legal oder nicht Legal ist


    Hier in Plochingen wurde ein Fahrzeug mit 80mm Bodenfreiheit bemessen an Fahrzeugfesten teilen - auf den Hinweis TÜVmerkblatt 751 (laut dekramann) - da steht aber was von 110 mm -


    Ein Prüfer hatmal zumir gesagt - dies ist eine Richtlinie KEIN Gesetz - da sollte Wortwörtlich drinstehn SOLLTE 110 mm betragen - nicht muss ! Was mir auch klar ist Richtlinie ist wie ne Richtgeschwindigkeit - ich sollte muss aber keine 130 fahren
    Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von DoktorG60 am 18.12.2008 20:

    Zitat

    Original von Godfather-toth
    Wenn man ein Fzg.kontrolliert als Bsp.meines und der Fahrer hat Eintragungen 3 Seiten voll dann kann man als Bulle davon ausgehen das da alles legal eingetragen ist


    Und dann nicht so eine Show abziehen muß



    Hab ich auch und !!?? Alles Eingetragen heißt nicht immer Legal !


    Sie sagten ja mein Golf ist zutief ! Aber Manipulation konnte er mir nicht vorwerfen :D weil nämlich kein restgewinde usw. eingetragen ist und er mir nicht Beweisen kann wie ich bei der Eintragung vorgefahren bin ! Und ich war so auf dem Tüv !

    Zitat

    Warum sollte man aber dem Polizisten an den Karren fahren !? Der hatja nix gemacht wie seine Pflicht !


    Na was beschwert ihr euch denn? :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol :lol[/quote]


    naja war etwas Falsch ausgedrückt - gegen " normale " Kontrollen hab ich nix - aber das war schon Hammer -
    und die Dekra hatte "TAG der Offenen" Tür


    Die rechtschutz zahlt auch nicht alles !


    Aber in einem Punkt hast Recht - sind alles Verbrecher :D


    Warum sollte man aber dem Polizisten an den Karren fahren !? Der hatja nix gemacht wie seine Pflicht !


    Obwohl ich sagen muss wenn die Untersuchung nicht unterbrochen worden wäre (durch die Messung meiner Tiefe) und zur Dekra geleitet worden wäre - hätte es eine Dienstaufsichtbeschwerde gegeben - weil mit der Arroganz u. Frechheit mit der man auf der B10 behandelt wurde war schon unter aller Kanone !

    Zitat

    Original von Godfather-toth
    Und genau deswegen unternimmt man was und kuscht nicht


    Tja das aber meine Federn nicht auszureichende Vorspannung hatten ist nicht zu wiederlegen !


    Sehe also hier kein Grund hier zu klagen - wo ich so oder so keine Aussicht sehe meine Punkte oder Strafe nicht zu bekommen und das nur nochmehr Geld kost !


    Mit Kuschen hat das nix zutun - ich habe ja auch nicht groß getöst hier zu klagen - ich sehe da kein gelingen - es gibtja Bilder die Beweisen das keine ausreichende Federvorspannung da war - wies nun gemessen nun festegestellt wurde ist ja eigendlich Egal - weil der Prüfer muss aussagen - und wenn der sagt das eine nicht ausreichende Federvorspannung nicht zulässig ist - wer hat da wohl verloren !!??


    Und wegen der Mindestbodenfreiheit - konnte mir bis heute keiner beantworten wie sowas vor Gericht läuft !
    Fakt ist es gibt laut Stvzo keine - aber zur abnahme eines Fahrwerks wird das TÜVmerkblatt zurate gezogen !



    Im Endeffekt - wenn ich verliere - für das Geld kann ich mir auch ein Luftfahrwerk kaufen - is in meinen Augen Sinnvoller


    Ich weisja selbst das die Federvorspannung sein muss - obwohl ich selbst sehe das bei einem Gewindefahrwerk nicht so übel wie bei einem normalen Fahrwerk - konnte nicht noch NIE festellen das sich eine Feder anderweitig verklemmt hat - durch die Teller oben und unten rastets immer wieder dort ein



    Ich möchte auch nicht das dies ein Rattenschwanz hinterher zieht und eventuell mein Prüfer noch dort hinmuss

    Zitat

    Original von Godfather-toth



    Bei mir waren Fehler im Gutachten.War gestern beim Anwalt Gegenklage geht raus.Das der rest wo Dicke Fresse hatte sie werden was unternehmen und machen nix das sie alles Schisser



    Wenns bei mir nur wegen der Bodenfreiheit ginge hätte ich auch einspruch eingelegt ! Weils laut der STVZO keine Mindestbodenfreiheit gibt - obwohl ich mir nicht sicher bin ob ich da durch käme !


    Aber da ich ja unzureichende Federvorspannung hatte denke ich würde ich da auch nicht wegkommen von den 3 Punkten und der Strafe


    Aber Fehler sind auch vorhanden - die Schreiben nämlich meine Federn wären im verschränktem zustand lose --- völliger Quatsch - dies wurde garnicht geprüft meine beiden Achsen waren frei in der luft - wenn die feder im verschräntem Zustand lose wäre - wäre mein Golf doch garnicht fahrbar dann müsste die Kolbenstange des Stoßdämpfers unten Aufliegen und mein Auto wäre nichtmal mehr Rollbar