Kam heute leider nicht dazu ein bild zu machen ..
Aber auf dem folgenden sieht man auch deutlich wie man es machen kann.
Kam heute leider nicht dazu ein bild zu machen ..
Aber auf dem folgenden sieht man auch deutlich wie man es machen kann.
Nabend,
es gibt da etwas sehr verbindliches
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STVZO
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An ..... Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
Und eingetragen bekommt man (fast) alles
Gruß Bjoern
Das kann ich morgen gerne machen. Im moment ist sie mit dem wagen unterwegs
@Golf_Kiel
ZitatVW-Modell: Polo 86C Steilheck
Schau dir mal die A-Säule genau an .. da sollte man erkennen wo gebohrt werden muss. Da ist eine runde vertiefung (oder war es ne wölbung?!). Zumindest im polo meiner frau ist das so (Bj.89).
Gruß Bjoern