Beiträge von low_budget

    @SDI: Dann muss ich nochmal besser suchen :D


    Hab gerade mit der Versicherung gesprochen:


    -ich muss mir jetzt nen Termin beim örtlichen VW-Händler geben lassen zur Schadensbeurteilung. Die können mir dann auch kompetent sagen, ob sich das richten lassen lohnt
    -Pauschale pro Tag sind 38€ für die Dauer der Reparatur, was bei Totalschaden passiert konnte die mir net sagen
    ->davon kann man sich ja evtl. ein Übergangsauto finanzieren


    Mal abwarten, was der Freundliche sagt...

    Leider kein ADAC!
    Ich wend' mich als nächstes wohl an dessen Versicherung wenden. Mal sehen, was die mir erzählen bzgl. 2 Wochen Auto. Der Ibiza steht schon daheim und wartet auf Gutachter und anschließend aufs Schlachten.


    Das Problem mit den Passats/Toledos für günstiges Geld sind logischerweise die km. So ein 300tkm Kampfschiff fällt halt auch gern irgendwann auseinander... :(

    Tach Forengemeinde!


    Gestern hat der Wagen vor mir mal herzhaft von Tempo 70 in den Stand abgebremst (auf freier Strecke) und ich hab es ihm dann gleich getan. Mein Hintermann allerdings hats nicht mehr so schnell geschafft, so dass ich dank Krankenschein heute Zeit hab, mir Gedanken um das "Was nun?" zu machen.
    Mein Ibiza TDi ist nämlich Schrott. Glücklicher Weise ist mir bis auf Schleudertrauma nix passiert.


    Eigtl. ja keine Frage: Kohle von der Versicherung abwarten, Neuen kaufen.
    ABER:
    -das Semester hat gerade angefangen
    -meine Diplomarbeit läuft auf vollen Touren
    -ich hab nen Job
    -bis die Kohle kommt, dauert
    FOLGE:
    ich hab gerade eigtl. gar keine Zeit, um ein Auto zu suchen, ich hab eigtl. noch nicht mal Zeit auf mein Auto verzichten, da mein voller Terminplan mich dazu gezwungen hat größere Strecken mit dem Auto fast täglich einzuplanen (deshalb auch ein TDi...).


    Bleibt die große Frage: Was ist jetzt am effizientesten?
    -Neuen suchen und nen Schätzwert für den alten miteinkalkulieren (also das Geld leihen)?
    -Motor umbauen in nen anderen Ibiza?
    -abwarten und Übergangsauto besorgen?


    die erste Option beinhaltet (logischer Weise) ein mittleres Risiko entweder auf nem Teil der Kohle sitzen zu bleiben ODER ein Auto zu kaufen, dass weniger zuverlässig ist als es sein müsste (wg. Zeit-/Geldknappheit). Außerdem werd ich wahrscheinlich "auf die Schnelle" keinen vergleichbaren Wagen finden. Die AFNs sind schon rar gesäht und die mit 120 tkm kann man glaub' echt an einer Hand abzählen.


    Umbauen wolte ich eigtl nichts mehr (am Alltagsauto), da ich auf dessen Zuverlässigkeit angewiesen bin und wenn wir mal alle ehrlich sind haben selbst plug&play Umbauten die Angewohnheit haben nach ihrer Fertigstellung noch den eine oder anderen Werkstattbesuch zu verursachen, bis alles rund läuft. Und so arrogant sich das auch anhört, solche Mucken von der Karre kann ich mir im Moment nicht leisten.


    Die Option Übergangsauto hat zwei grundlegende Probleme: das Übergangsauto darf "nichts" kosten (Anschaffung und Unterhalt) und muss dennoch zuverlässig sein.


    Deshalb würde ich gerne eure Meinungen und/oder Vorschläge hören. Vielleicht hab ich ja den "Königsweg" auch einfach noch nicht bedacht.


    Danke für eure Meinungen!

    Grundsätzlich ist die Tunerei an nem nicht-Alltagswagen halb so problematisch. Nur viel Kohle hat man während Studium nu wirklich nich über.
    Ein super Ausgleich is es allemal aber da gibts auch günstigere (bspw. Autos kaufen, reparieren, verkaufen). Zumal du heute ja mit einkalkulieren musst, dass du das Tuningobjekt ob der Spritpreise in wenigen Jahren evtl. kaum noch bewegen kannst. Außerdem kämen Kosten für Zulassung etc hinzu.
    Nutz die freie Zeit zwischen den Semestern lieber zum Arbeiten und verdien Dir genug Kohle, um nach dem Studium Tuning-technisch voll durchstarten zu können wäre meine Empfehlung.
    Und schraub während des Studiums bei Kollegen mit. Da hast du den ganzen Schrauber-Spaß ohne den Ärger (dass was nicht klappt, das Teile kaputt gehen, dass Teile zu teuer sind aber zu sie kaufen musst,...). Oder mach was am Alltagswagen, was dessen Einsatz nicht gefährdet, also Audio, Optik usw.

    Jo, hab ich gesehen. Steht aber nur für den Golf da. Muss ich wohl selber anufen... :O


    In Sachen Haltbarkeit bzw. "Qualität" kann keiner was berichten??

    Der Stempel im Fahrzeugschein reicht (bei unserer Zulassungsstelle) auch! Da wird ja normaler Weise eingetragen, wann der nächste TÜV fällig is. Das steht vorne auf der ersten Seite der Zulassungsbescheiningung Teil2. Auf alten Fahrzeugscheinen stehts weiter hinten, da meist ja vorne kein Platz mehr ist.

    Der is in der Nähe von Stuttgart, richtig?


    Naja, das ginge noch. Wie siehts denn bei ihm mit TDi-Chips aus? Is er da genauso gut?


    Edit: Die Woche Verzicht will ich gerade vermeiden, sonst würd ichs bei dem Kaufmann (dieselschrauber.de) machen lassen.

    So, ich konnts ja net lassen und hab mich durch mehrere Verkehrsrecht-Foren und Urteilssammlungen gequält.
    - grundsätzlich ist es Ermessenssache
    - die Spanne bereits gefällter Urteile geht von:
    Gurt anlegen und zu schnell = EIN Verstoß
    bis
    die Geschwindigekitsdelikte lagen über 7 km auseinander = zwei Verstöße


    ABER alle Informationen, die ich gefunden hab waren von 2006 oder älter. Und die Tendenz ging (zeitlich betrachtet) hin zu mehrere Verstöße = eine Tat (sog. Tateinheit, bedeutet die weniger harte Strafe fällt weg).


    Falls ich doch noch was eindeutiges finde (gibts das in der deutschen Rechtsprechung???) poste ichs natürlich!

    Zitat

    Original von VariantGT


    Ist so nicht ganz richtig. Wenn du fährst und die fahren dir hinterher und stellen fest du bist zu schnell und haben dich auch die bestimmte Anzahl an metern verfolgt und du biegst in eine andere Straße, dann geht das spiel von neuem los. Wieder zu schnell über eine bestimmte Strecke dann haste 2 Vergehen.


    Nein, da bin ich 100% sicher.Da gabs letztes Jahr ein Gerichtsurteil zu. In dem Fall sind Polizisten ner richtig dicken Schüssel (ich glaub es war Ferrari) von der AB runter auf ne Landstraße gefolgt und haben insgesamt 7 Geschwindigkeitsverstöße aufgezeichnet. Und da wurde entschieden, dass die dich beim ersten rausziehen müssen. Natürlich können sie abwarten und dich für den jeweils letzten Verstoß rausziehen. Aber das Anhäufen ist meines Wissens nach seitdem definitiv nicht mehr möglich


    @ MRGolf: Keine schlechte Idee! Dann kann die nächste Steuererhöhung mal ausfallen weil die soviel Kohle im Straßeverkehr einsacken :lol

    Chrsitian hat Recht. Das dürfen die (logischer Weise).
    @ benny: was du meinst, ist die Regelung, dass sie Dir nicht hinterher fahren dürfen, um zu warten, bis du 7 mal die Geschwindigkeit übertreten hast, sondern dich nur für eine Übertretung rausziehen dürfen. Ist aber in dem Fall vollkommen korrekt, soweit ich weiß. Es gibt nur in krassen Fällen eine Art "Kulanz-Regelung".
    Bsp: du brichst wo ein, jemand überrascht dich, du bringst den um. Dann wird in der Regel der Einbruch nicht mehr zur Anklage gebracht, weil er im Vgl. zum Mord unerheblich ist.
    Das Bsp mit Auspuff und Felgen hinkt, weil du deine Betriebserlaubnis nur einmal verlierst (durch einen der beiden Mängel) und nicht zwei Mal. Somt wird dann auch nur einmal die Strafe fällig!

    HI!
    Ich würde gerne meinen Ansaugweg etwas "entdrosseln" und suche deshalb Serien-Alternativen zum originalen Lu-Fi-Kasten vom Ibiza 6k AFN!
    Sowohl baugleiche (damit ich dann was hab zum rumbasteln) die nicht so schwer zu beschaffen sind als auch Versionen, die schon besser sind von der Luftführung her.


    Weiß jemand was dazu? =)

    Also ich hab damals bei 140km/h mit NZ freiwillig aufgehört, das Geräusch war dann als würde der Motor dich anschreien: "Lass mich sterben, bitte lass mich sterben!!!" :zwinker:
    Zum Verbrauch: ich bin immer bei 6,5 - 7 Liter gefahren. Ohne große Beschleunigungsorgien und bei Kurzstrecke ohne Stadtverkehr.

    WENN er wirklich gesagt hat, dass der Wagen neu TÜV bekommt ohne größere Reparaturen (wie geht das bei nem Heckschaden?!), dann muss er ihn zurück nehmen. Den Fall hatte ich schon und da kannst du auf Wandlung klagen (->kriegst dein Geld zurück und ER muss den Wagen abholen).
    Falls ihr beide keinerlei Zeugen für diese Absprache habt wirds allerdings eng, dann is im Zweifelsfall die Glaubwürdigkeit vor Gericht entscheidend.