Beiträge von Hades

    Da Du dem Verkäufer nicht das Recht zur Nachbesserung eingeräumt hast, sondern den für Ihn optimalen Weg über die Garantie gewählt hast, wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben.


    Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung vom Verkäufer/Hersteller, was Dich interessiert haben sollte ist Gewährleistung/Sachmangelhaftung.



    Eigentlich hätte, sofern ein Sachmangel bei Deinem Wagen vorlag, der Verkäufer die Selbstbeteiligung zahlen müssen/sollen und nicht Du.

    Was ist denn das Ziel der Aktion?



    I.d.R. gibt es ja eine interne Akte zum jeweiligen Fahrzeug, in dem sowohl alle Rechnungen in Kopie abgelegt sind, evt. Garantiearbeiten, wichtiger Schriftverkehr, Kopien vom Brief/Schein, von der Radiocode-Karte, Schlüsselcode-Karte, Kopie vom Personalausweis, Kopie der Fahrzeugrechnung.

    Gekennzeichnet gehört jeder Unfallschaden, der sich oberhalb der Bagatellgrenze bewegt.
    Diese bewegt sich nach gängiger Rechtsprechung bei einem Aufwand von um die € 500.


    Also nix mit Rahmenschaden und bla bla bla. :motz

    Zitat

    Original von Royale
    Wenn ich mir mal die Kommentare des (mutmaßlichen) Erbauers/Meisters bei tuning.de durchlese, kommt es mir immer mehr so vor, als hätte er den Wagen im Auftrag für RTL gebaut. :zwinker:


    Würdest Du weiterlesen, würdest Du lesen das der Wagen schon einige Jahre vorher fertiggestellt wurde. :wink

    @ Royale & >jetta-fan<


    Das ist Quatsch!
    Autohändler, egal ob Vertragshändler oder freier Händler müssen immer mindestens 1 Jahr Sachmangelhaftung (Gewährleistung) gewähren, sofern sie an einen Privatkunden verkaufen.
    Vertragspartner: Autohändler / Privatperson - ältere Fahrzeuge werden ja auch gern "im Kundenauftrag" verkauft und da kann die Sachmangelhaftung dann ausgeschlossen werden. Vertragspartner: Privatperson / Privatperson - zumindest offiziell.


    Garantie ist was ganz anderes.


    @ suckerkiller


    Entscheidend ist was im Vertrag steht.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Schaden an der Zylinderkopfdichtung für Deine Mutter überraschend kam und bei Kauf nicht bekannt war. Sollte dies der Fall sein, hat der Autohändler das Recht auf Nachbesserung. Innerhalb der ersten 6 Monate gehen die Gerichte davon aus, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war, es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen (z.B. DEKRA Gutachten kurz vor Übergabe -> Beschaffenheitsvereinbarung).


    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Verschleiss und Sachmangel.
    Aufgrund des Fahrzeugalters bzw. der hohen Laufleistung eines Fahrzeugs sind die Grenzen hier teilweise nicht genau definiert. I.d.R. entscheiden die Gerichte aber pro Privatperson, sofern der Händler sich wie gesagt nicht vertraglich abgesichert hat. Bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro könnte aber auch argumentiert werden, dass mit Schäden (altersbedingt, erhöhte Laufleistung) gerechnet werden mußte.


    Um sicher und mit Nachdruck argumentieren zu können, würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.


    PS: Was heißt bei Dir "der ohne instandsetzung war..." ?

    Herstellergarantie ist innerhalb der EU einheitlich geregelt.
    2 Jahre bzw. je nach Hersteller auch mal 3 Jahre.


    Du kannst zu jedem Vertragshändler innerhalb der EU gehen - ohne Einschränkungen im Bezug auf die Leistung. Ganz selten kommt es vor, dass man mit einem EU Neuwagen nicht so freundlich empfangen wird -> Werkstatt wechseln.


    Wichtig: Bevor der Wagen nach Deutschland kommt, bekommt der Wagen im Herkunftsland eine Tageszulassung. Ab diesem Tag läuft auch die Garantie. Bei Lagerfahrzeugen kann es da zu bösen Überraschungen kommen, da man ja nie so richtig weiß, wie lang die Möhre jetzt schon steht. Bei Bestellfahrzeugen ist dies eigentlich kein Problem - da liegen zwischen Tageszulassung und Auslieferung 1-3 Wochen.


    I.d.R. stimmt die Ausstattung nie mit der deutschen überein, was nicht immer zum Nachteil des Käufers sein muss, da es auch ein Plus an Ausstattung sein kann. So z.B. bei Skoda aus Dänemark. Immer genau vergleichen - speziell im Bezug auf die Sicherheitsausstattung. ESP, Airbags ...


    Wichtig: Nie eine Anzahlung leisten. Bezahlung erst bei Übergabe
    Ausstattungsdetails vertraglich fixieren.


    Mitterweile gibt es auch attraktive Angebote für deutsche Neuwagen, ohne das man betteln muss. Unter http://www.neuwagenschnaeppchen.de z.B. (hab mit der Firma nix zu tun) gibt es i.d.R. den max. Rabatt für einen deutschen Neuwagen. Bei Volkswagen z.B. bis zu 19% Auch eine Alternative, da die Abwicklung komplett über einen Vertragshändler in Deutschland läuft und man kein Risiko eingeht.


    Auch gut bei Seat: Jütten & Koolen (hab ich auch nix mit zu tun)

    Wenn ich bei einem 6N den Schlüssel ins Schloss stecke und den Wagen aufschließe, gehen alle Türen auf. Wenn ich Ihn wieder zuschließen will, geht gar nichts. Wenn ich den Türpin (Fahrerseite) manuell runterdrücke gehen alle Türen zu.


    Wo liegt der Fehler? Schloss? Besten Dank!

    Ist ein Fake, kannst Du löschen,
    Diverse Händlerkollegen und ich hatten davon heute nicht nur eine E-Mail im Postfach.
    Wichtig: Nicht die Nummer anrufen, da es sich dabei wohl um eine Abzocke handelt, auch wenn eine 0190 Nummer nicht ersichtlich ist.