Das Abstandeinhaltsystem heisst bei Mercedes "DISTRONIC" das ist wohl mit DSR gemeint.
Beiträge von UHT
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@Sabs
wollt dich letztens mal besuchen, hatte aber deine HandyNummer nicht mehr
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Frag mal Sladdie-Deluxe hier ausm Forum. Ich hab meine von ihm, günstiger wie bei eBay
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war das gefragt? Nein! Also lass solche Kommentare doch einfach!
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hmm ich dacht da gäbs ne möglichkeit das nur die wo antworten bewerten können.
So macht das natürlich keinen Sinn -
ich fände es noch gut, wenn man die Threadbewertung aktiviert, dann sieht man gleich auf den ersten Blick ob der User was taugt oder nich :
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ich wüsst jemand wo nen 90PS 3er Cab sucht. WIllst du das ernsthaft verkaufen? -> PN mit Daten
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Dells sind gut solange du keine Ersatzteile brauchst
Gerade die Latitude Serie ist nicht schlecht, aber auch nicht wirklich günstig und 75€ Versand sind echt übertrieben.@devil
schonmal ne Weile mit nem BenQ Gerät gearbeitet? Was ist denn daran schlecht?
Von der Preis/Leistung find ich die BenQ super, das R22 bekommst schon für 750€ in guter Austattung. -
ich bin auch grad auf Notebooksuche und hab mir mal die BenQ näher angeschaut. Find die von der Preis/Leistung auch super. Vorallem das Display ist sehr hell und klar.
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Und wer soll das blinken erkennen, wenn du Abblendlicht an hast? Ich find sowas einfach nur schwachsinnig und gefährlich!
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kann man eine ABS Bremse einfach so entlüften?
Kann man die nicht irgendwie per OBD entlüften? Ich meinte mal was in der Richtung gelesen zu haben. -
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Zitat
Original von Scholz
Frank:
In den Rechtsforen des Internets ist immer häufiger von Verletzungen des "Rechts am eigenen Bild" die Rede. Es gibt z.B. Lehrer, die nicht auf Homepages von Schülern erscheinen möchten, und Eltern, die nicht mit der Veröffentlichung von Klassenfotos auf den Internetseiten der Schule einverstanden sind. Auch zahnlose Omas und Opas aus fernen Länder sehen es nicht gern, dass Bilder von ihnen bei uns in Fotozeitschriften erscheinen.Das muss man respektieren.
Für das Recht am eigenen Bild gelten nach wie vor die folgenden Paragraphen aus dem "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" vom 9. Januar 1907 (KUG)
Par 22
[Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.Par 23
[Ausnahmen zu Par 22]
(1) Ohne die nach Par 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Anmerkung zu Par 22:
Der Begriff des "Verbreitens" lt. Par 22 KUG ist viel umfassender zu verstehen als der Begriff des öffentlichen Verbreitens im Sinne des Urheberrechts (Par 17 UrhG). Lt. Schricker/Gerstenberg/Götting in [SCHRICKER] ist schon das Verschenken von Vervielfältigungsstücken im privaten Bereich ein Verbreiten im Sinne von Par 22 KUG. In entsprechend gelagerten Fällen liegt bereits in der Bildnisherstellung (Bilderschleichung) ein unerlaubter Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, obwohl der Par 22 KUG nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung ohne Einwilligung der Abgebildeten verbietet. (Siehe auch von Strobl-Alberg in [WENZEL]: "Auch wenn keine Veröffentlichungsabsicht vorliegt, kann das Fertigen von Aufnahmen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen."
In der Regel gibt es natürlich im privaten Bereich keine Probleme. Wer z. B. auf Betriebsfeiern freundlich in die Kamera blickt, gibt zu verstehen, dass er zumindest mit der Entwicklung der Bilder einverstanden ist. Wenn aber - wie hin und wieder zu lesen ist - nur die Veröffentlichung von Personenfotos zustimmungspflichtig wäre, dürften heimlich aufgenommene Fotos von "Liebespaaren im Park" ohne weiteres im privaten Freundeskreis zu Schau gestellt werden. Das ist streng genommen nicht der Fall.
Merke:
Mit Tierfotos macht man am wenigsten falschdu beschreibst damit aber eine andere Problematik
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juhu dann können wir ja wieder normal schreiben
Also wer hat sein Auto schon winterfit gemacht?
Ich
Hab schon die Winterreifen drauf, unterboden konserviert, frostschutz usw aufgefüllt.
Gleichzeitig ist er nun auch TÜV fertig für den Januar. Hab davor keine Zeit mehr an meinem was zu machen.Achja die 145er Winterreifen sind schon arg schmal. Mach grad nur schwarze Striche auf die Straße Naja dafür waren sie kostenlos.
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ja dann hast aber nen beschissenen übergang vom 4. in den 5.!
Du musst den 4. dann ziemlich hochdrehen das du im 5. überhaupt noch beschleunigst -
für die Ventofront brauchst du aber auch noch Scheinwerfer, Kotflügel usw. Musst mal suchen!
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ja der ist wohl viel zu lang. Schau mal nach deinem GKB dann kann man mal schaun wie der jetzt übersetzt ist, und was man passendes findet!
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da sollte sich schon was finden lassen. Zur Not vom Diesel oder G40
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ja kannst du! Was hast du denn für ein GKB?