Zitat
Original von Golf2GT
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Das Thema muss ich noch mal kurz aufgreifen: Reflektorunterkante: Wenn ich Jettascheinwerfer drin habe, dann liegt die Reflektorunterkante aufgrund der Bauform ja etwa 1,5 cm höher. Also kann ich dem § zufolge mit ner Jettafront 1,5 cm tiefer? Richtig?! Also bau ich mir für den Eintagungstermin wieder ne Jettafront ein, dann habe ich die 50 cm, und hinterher kommt wieder die Golffront rein...
Womirt ich wieder beim Thema Golffront eintragen wäre :-r und das will ich jetzt bet aufwärmen.....
Alles Bekloppt. Ich kauf mir wieder nen Serienkadett
Andy:
kannst Dich noch an die seltsame Blinkfrequenz (tack-tacketack-tack) erinnern?? Habe irgendwo nen Fehler in die Elektrik eingebaut wenn es schnell klackert, blinken die Rücklauchten gegenläufig mit, Beim Bremsen geht hinten alles aus; wenn ich Warnblinker einschalte, blinkt das linke Rücklicht. Wenn ich dann die Kofferraumklappe einmal kräftig zuknalle oder über eine Bodenwelle fahre, ist wieder alles OK.
Mal hoffen, dass morgen beim TÜV alles glatt läuft......
So, ich werfe jetzt einfach mal als Terminvorschlag für Sa 14 Uhr ins rennen, dann können die, die abends noch ein date (oder zwei ) haben, auch noch los! Ist ein Vorschlag, also netgleich alle auf mich einschlagen! Und Dani, Du kannst auspennen, oder?
Bis später,
coalmine