ZitatOriginal von benlow
Mach schnell das Bild raus!
warum bitte?
Bin doch nicht der einzige der das macht.
@Moneypul8: Die Frage war ernst gemeint. Muss sich doch einer darüber gedanken gemacht haben. Mein Golf hat die nicht.
ZitatOriginal von benlow
Mach schnell das Bild raus!
warum bitte?
Bin doch nicht der einzige der das macht.
@Moneypul8: Die Frage war ernst gemeint. Muss sich doch einer darüber gedanken gemacht haben. Mein Golf hat die nicht.
Habe bei älteren Golf II schon mal öfters diese Fanghaken gesehen. Aber wo sollen die denn einrasten? Weiss da einer mehr von euch?
ZitatAlles anzeigenOriginal von zpeedy
Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur
- Behebung der Betriebsunfähigkeit,
- Verwertung des Fahrzeuges,
- Vernichtung des Fahrzeuges.
Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden.
Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.
Grundsätze:
Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.
Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn";) benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten";) braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.
Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen).
Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens ganz oder teilweise nicht vor, so handelt es sich um ein "Schleppen" oder um normalen Anhängerbetrieb.
Weitere Infos: http://www.verkehrsknoten.de/S…ppen_Schleppen/sld002.htm
Komisch nur das die Polizei das nicht weißte als sie uns etwas unfreundlich raus winkte.
Ich vorne in einem Vectra, habe meinen Bruder in einem nicht zugelassenen Vectra Abgeschleppt.
Irgendwas mit 100€ und ne Anzeige.
Da mein Plädoyer wohl ganz einsichtig rüber kam, habe ich kein Fahrverbot oder Punkte bekommen.
Rallyefront: Fassungen/Leuchtmittel. (Klopf,Klopf:-r :-r :-r )
Und Wärmetauscher wechseln ist bei mehreren Modellen ein Krampf.
ZitatAlles anzeigenOriginal von BLUE-V6
Wieso muß ein Hänger dann extra zugelassen und versichert werden? Wäre dann ja auch nur Ladung.
Alle die ich bis jetzt befragt habe (Cops, Fahrlehrer, TÜV) haben mir mitgeteilt das ein unzugelassenes KFZ nur transportiert werden darf, also auf nem Trailer oder LKW. Alternative: Überführungskennzeichen.
Das mit dem LKW-Lappen für den Führer der ziehenden Fzgs. ist mir komplett neu. Dann dürfte ja fast niemand (ein liegengebliebenes, zugelassenes KFZ) abschleppen. Würde das Sinn machen?
Jeder darf ein Liegen gebliebenden PKW abschleppen, einen LKW fs braucht man nur dann wenn der PannenPKW nicht zugelassen(Versichert ist).
ZitatOriginal von Eddi_Controletti
beim Tachoausbau stört mich immer, dass die Welle sich umständlich lösen lässt. Ansonsten müsste ich lange überlegen...
Grüße
Mich hatte beim Golfbrett, nur gestört das das Radio auch raus muss, wenn der Tacho raus sollte. Ist ja so ein schöner grosser Rahmen:lol
Ha ja jetzt Corribrett, Problem gelöst.
Trotzdem sind das in meinen Augen alles Kinkerlitzchen, wenn man da an andere Buden denkt :-r
Das wars von mir werde mich nicht dazu bewegen lassen den IIer schlecht zu reden. Qualitativ ist der nach meiner Meinung der beste Golf aller Zeiten.
ZitatOriginal von zpeedy
Also mal ganz egal welchen Führerschein man braucht. Ein Auto schleppen darf man nur im Notfall (Panne, Unfall) und ansonsten .....
Das trifft nur dann zu, wenn der zu schleppende/liegen gebliebende PKW Zugelassen/Angemeldet ist.
Wenn er das nicht ist, benötigt der Fahrer des Zug-PKW's einenLKWfs.
War auch nicht Negativ gemeint. Bin sehr zufrieden mit dem Golf.
Ich mag den Golf(II) !!!
Bild habe ich leider nicht auf dem Rechner. Ist bei meinem Kumpel passiert. war aber aus einem der ersten Baujahre. an den seiten waren schon Löcher drin. ist aber auch ser einzige den ich gesehen habe.
Kapier ich jetzt nicht.
Ford Escort Kupplung Erneuern fand ich ne Seuche.
Der Golf ist ja wohl Simpel aufgebaut. Aber wenn ich Bäcker wäre, würde ich die Batterie vieleicht auch nicht finden.
Fehlkonstruktion ist eventuell der Agregateträger da er schon mal gerne Durchrostet. Aber sonst schlägt sich der Golf II doch ganz gut. Die Konkurenz wurde ja grössten Teils schon zusammen gekehrt
ZitatOriginal von Jettadeluxe
" Its Ä G- Sächzig Compreschor wiht....eigentlich hat er das gebaut REINHAAARDT!...... :D:D:P
Danke, war ja ein Gsechzig stimmt joa.
DAMN! Bin halt auch nicht mehr der Jüngste=)
Stimmt wahr sehr gelungen der Bericht. wird bestimmt bei Zeiten auf Vox,RTL2,N24,Pro7,Sat1 oder DSF Wiederholt so wie die anderen Reportagen alle auch zu vor:lol
Der Polo wahr schick bis auf die Felgen. Das Mädel wahr auch sehr nett an zu sehen. Und sie konnte sogar vernünftig Artikulieren was alles an ihrem Wägelchen gemacht wurde.
Wenn ich da an die Corradopräsentation auf Englisch zurück denke.....It's a VR6 Comprescha.....:D
Also es ist definitiv so:
wenn ein nicht zugelassener PKW gezogen wird, muss der Fahrer des schleppenden PKW's einen LKW Führerschein haben.
nee habe ja keine Ahnung davon. Mal sehen wann ich wieder Fit bin. Danke euch schon mal. Sind ja schon mal brauchbare Antworten.
Habe dich mal über icq angeschrieben. werde es mal irgendwann noch mal versuchen und dann berichten.
Danke, könntest mir die irgendwie zukommen lassen?
Vom Facelift35i ist doch bestimmt gleich wie Golf3 mit Tacho ab 0 oder?
Da dachte ich zu erst auch dran, aber das komische ist jetzt habe ich ja aucheinen dran mit MFA nur eben mit nem Tacho ab20 also nichtFacelift.
Habe ja jetzt noch nen 2. ersteigert. mal sehen was der sagt.
ist schon bischen her. Also Drehzahl, Tacho Tank- und Wasser-Uhr gingen nicht. war schon komisch.
Hat das noch keiner versucht? Würde da gerne weiter kommen:motz