Also bei ebay gibts ja nen Käuferschutz, der greift aber soweit ich weiß nur wenn man "richtig" abgezogen wurde. das heisst, halt verarscht, in dem fall ging ja sogar alles mit "rechten dingen zu"
ich weiß, hört sich sau blöd an, aber da er insolvenz angemeldet hat, hat der kunde keinen direkten anspruch auf käuferschutz und rückzahlung durch ebay....