Beiträge von SiPPi

    Unten am Längsträger sitzt wohl noch ein kleiner Halter auf dem dann der Halter vom LLK sitzt. Ich hab das Teil leider nie selbst gesehen kenns nur aus den Explosionszeichnungen.


    Die Halter für die Schläuche sitzen von vorn gesehen vor dem T-Stück für den Ausgleichsbehälter.

    Ich muss den Thread nochmal ausgraben, hab die Bilder leider nicht mehr und in dem 87er gibts auch keine Hinweise ab Werk wo die Löcher hin müssen. Hat jemand ein Bild von der Durchführung ins Radhaus für mich?

    Gar keinen. Wasserpumpe, Lichtmaschine und G-Lader laufen ja über den Keilrippenriemen. Die Wasserpumpe läuft nur bei den Modellen mit Klimaanlage über einen Keilriemen zusammen mit der Servopumpe. Also einfach die Riemenscheibe vom nicht-Klima G60 für die Wasserpumpe verbauen.


    Quelle: Bundesministerium der Justiz

    Wenn für dich nicht erkennbar ist ob das Angebot rechtswidrig ist dann sollte das für dich ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. Im Gesetz ist ja von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage die Rede.


    Wobei klar sein dürfte das eine Seite wo es die Charts umsonst zum runterladen gibt eher offensichtlich rechtswidrig einzustufen ist, da allgemein bekannt ist das es diese Musik nicht kostenlos an jeder Ecke gibt. Zumindest ist das meine Auffassung dieses Sachverhalts.

    Tja das ist der Haken daran, der entsprechende Gesetzestext lautet:


    Zitat

    § 53
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    Zitat

    Original von Habi-NRW
    Wie siehts jetzt eiegentlich mit dem Download aus?


    Darf man seit Anfang Januar garkeine MP3 Dateien mehr downloaden? oder gilt das jetzt nur für die Tauschbörsen?


    Du darfst runterladen was immer du willst, solang der Rechteinhaber dem zustimmt.


    Zitat

    z.B.: Ich finde auf ner beliebigen Seite im Netz ne Musikdatei, die dort öffentlich zum Download freigegeben wird. Darf ich die auch nicht herunterladen?


    Wenn der Anbieter dies darf dann ja.


    Zitat

    Was anderes macht man bei Musicload ja auch nicht, ok man bezahlt Geld, aber wenn der Anbieter der o.g. Seite mir was anbietet, kann ich es doch annehmen, oder wie jetzt? ich blick da nich ganz durch!


    Musicload & Co haben entsprechende Verträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen das sie diese Stücke anbieten dürfen.

    Kopien von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen sind schon verboten...


    Zitat

    § 53
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    Anders als bei Telefonanbietern ist ein Kabelnetzbetreiber nur für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Deswegen kann dir Kabel Deutschland auch nichts anbieten und auch kein anderer Kabelnetzbetreiber außer Unitymedia.

    Entwurf ist gut...



    Fehlt nur noch die Zustimmung des Bundespräsidenten.

    Zitat

    Original von Micki_Krause
    Vielleicht sollte jeder mal bei seinem Provider nachfragen wie lange dieser die Verbindungsdaten nun zwischenspeichert


    Da ja ab 2008 wahrscheinlich so ein nettes neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, für 6 Monate. Ansonsten meistens für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.