Hab ein CP im Golf G60 mit Klima Bj.91
Beiträge von SiPPi
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Der Käfig den ich hier stehen hab hat 45mm Rohre am Hauptbügel und Vorderbügel mit 2,5mm Wandstärke. Die sonstigen Streben sind 40mm mit 2mm Wandstärke. Gewicht knapp 40kg mit Kreuz, H-Strebe und Flankenschutz.
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Unten am Längsträger sitzt wohl noch ein kleiner Halter auf dem dann der Halter vom LLK sitzt. Ich hab das Teil leider nie selbst gesehen kenns nur aus den Explosionszeichnungen.
Die Halter für die Schläuche sitzen von vorn gesehen vor dem T-Stück für den Ausgleichsbehälter.
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Ich bin grad dabei den Motor in ein neuen Häuschen zu setzen.
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Ich muss den Thread nochmal ausgraben, hab die Bilder leider nicht mehr und in dem 87er gibts auch keine Hinweise ab Werk wo die Löcher hin müssen. Hat jemand ein Bild von der Durchführung ins Radhaus für mich?
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Gar keinen. Wasserpumpe, Lichtmaschine und G-Lader laufen ja über den Keilrippenriemen. Die Wasserpumpe läuft nur bei den Modellen mit Klimaanlage über einen Keilriemen zusammen mit der Servopumpe. Also einfach die Riemenscheibe vom nicht-Klima G60 für die Wasserpumpe verbauen.
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Ausgestorben nicht, aber nah dran
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Müssten Siemens Düsen sein und sind wohl im PF und RV verbaut worden.
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Zitat
Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:
1. Erhalt der Privatkopie
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Das ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Rechtsinhaber können ihr geistiges Eigentum durch derartige technische Maßnahmen selbst schützen. Diesen Selbstschutz darf der Gesetzgeber ihnen nicht aus der Hand nehmen. Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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Wenn für dich nicht erkennbar ist ob das Angebot rechtswidrig ist dann sollte das für dich ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. Im Gesetz ist ja von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage die Rede.
Wobei klar sein dürfte das eine Seite wo es die Charts umsonst zum runterladen gibt eher offensichtlich rechtswidrig einzustufen ist, da allgemein bekannt ist das es diese Musik nicht kostenlos an jeder Ecke gibt. Zumindest ist das meine Auffassung dieses Sachverhalts.
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Tja das ist der Haken daran, der entsprechende Gesetzestext lautet:
Zitat§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
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Zitat
Original von Habi-NRW
Wie siehts jetzt eiegentlich mit dem Download aus?Darf man seit Anfang Januar garkeine MP3 Dateien mehr downloaden? oder gilt das jetzt nur für die Tauschbörsen?
Du darfst runterladen was immer du willst, solang der Rechteinhaber dem zustimmt.
Zitatz.B.: Ich finde auf ner beliebigen Seite im Netz ne Musikdatei, die dort öffentlich zum Download freigegeben wird. Darf ich die auch nicht herunterladen?
Wenn der Anbieter dies darf dann ja.
ZitatWas anderes macht man bei Musicload ja auch nicht, ok man bezahlt Geld, aber wenn der Anbieter der o.g. Seite mir was anbietet, kann ich es doch annehmen, oder wie jetzt? ich blick da nich ganz durch!
Musicload & Co haben entsprechende Verträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen das sie diese Stücke anbieten dürfen.
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Abgasschlüssel in den Papieren zählt. Die Werkstätten und Behörden haben da ne Tabelle wo anhand dieser Nummer die Plakette vergeben wird.
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Kopien von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen sind schon verboten...
Zitat§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
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Anders als bei Telefonanbietern ist ein Kabelnetzbetreiber nur für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Deswegen kann dir Kabel Deutschland auch nichts anbieten und auch kein anderer Kabelnetzbetreiber außer Unitymedia.
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Entwurf ist gut...
ZitatDer Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 9. November 2007
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses –
Drucksache 16/6979 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-
überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
– Drucksache 16/5846 –
in beigefügter Fassung angenommen.Fehlt nur noch die Zustimmung des Bundespräsidenten.
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Zitat
Original von Micki_Krause
Vielleicht sollte jeder mal bei seinem Provider nachfragen wie lange dieser die Verbindungsdaten nun zwischenspeichertDa ja ab 2008 wahrscheinlich so ein nettes neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, für 6 Monate. Ansonsten meistens für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
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http://www.timms-autoteile.de/d/kat/wilwood.pdf
Hier sind auf Seite 4 einige Abmessungen der Sättel zu finden und wie groß der Außendurchmesser am Sattel ist bei welcher Scheibengröße.
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Anwesend
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Die vom G60 sind breiter für die breitere Scheibe.