FRank-GTI
...falls Du meinem Wortlaut nicht ganz folgen konntest: ...der Tip mit dem Versicherungsvertrag und dem zurück datieren war für den Fall, dass ein Versicherungsheini im Bekanntenkreis ist. Freunde machen sowas für einander. Schließlich gilt hier das Antragsdatum (Vertragsdatum), nicht das Datum der Abgabe des "Heinis" an sein Versicherungsunternehmen! ..soviel dazu! :-k
Ob man damit Erfolg hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber man kann ja mehrgleisig fahren. Gibt schon so einige Möglichkeiten dem "Feind" anzuzeigen den Kauf besser doch zu wandeln! :-m
Weiterhin sollte der "Feind" bei der Polizei angezeigt werden. Klingt irgendwie blöd, aber es handelt sich hier um ein Vergehen das einen Straftatbestand beinhaltet: Betrug!