jup, alles gemessen, leerlauf knapp 3,8 bar sonstige lastzustände um die 4,1bar , gemessen auf über 50km fahrstrecke
Beiträge von luheuser
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fehlerspeicher: lambdasonden adaption überschritten.... ideen für mögliche fehlerquellen?
L-sonde NEU,
LMM NEU,
Einspritzdüsen getauscht
DK-poti NEU
STG getauscht
KW-sensor getauscht
Leerlaufsteller getauscht
Nockenwellengeber NEU
Zündtrafo NEU
Steuerzeiten geprüft
U-druck/schläuche geprüftbleibt also net mehr viel... l
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nein, neue HJS sonde verbaut, immer noch das selbe spiel, als nächster schritt mal Ansaugbrüke noch mal genau untersuchen und nach nebenluft suchen,
ansonsten, steht als letztes noch nicht getauschtes teil der Kabelbaum auf der liste... ansontsen wurde ALLES getauscht
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naja ich kenn die geschichte halt nur aus Wiesbaden und da waren immer recht viel kontrollen , denn in Wi ist die Hessiche Polizeischule...und die üben oft mit ihren praktikanten
aber es gab nie stress, lief immer auf verbandskasten und WD hinaus, auch unter die haube geguckt usw.. aber nix was beanstandet, auch nicht bei kontrollen wo spezial auf "tuning" geachtet wurde.sicherlich wäre ein urteil zu dieser sache das beste, aber sowas zufinden halte ich für sehr schwierig, deshalb halt wenigsten etwas.
ich will den herrn Polizei polizisten einfach die sache nicht so einfahc machen, ich hab viele Kumpels bei der hessichen Polizei, und die sagen selber wenn sie manchmal falsch handeln sind sie froh das es der "bürger" nicht gemerkt hat, bzw einfach zu naiv ist und alles dem bullen glaubt.wenn ich dem bulle jetzt was vor zeigen kann und somit signalisiere das ich mich mit der thematik beschäftig habe, ist er evtl mit seinen handlungen vorsichtiger.. ist zumninest besser als wenn ich im verbal verklickenr will was er veranstaltet, das ist zu sehr "klugscheissermodus"
wenn es natürlich der wichser vom herrn ist dann kann ich auch die komplette STVZO zitieren und der fi*** mich dann trotzdem... kommt vorallem drauf an , "wie es in den Wald rein hald..."
aber wie kürzlich bei einem Kumpel erlebt hat, normale kontrolle, halt ein anderes endrohr drauf, da haben die tatsächlich den zollstock in den auspuff geschoben... ich hab dann daraufhin zu den bullen gesagt , das sie den Zollstock bei meinem Auto bis vor zum Kat schieben könnten,
er meinte dann "DAS IST JA WOHL HÖCHST ILLEGAL", ich hab erst gedacht er macht ein scherz... aber er meinte das allen ernstes ,
ich hab ihm dann mal den aufbau meine absorbitionsschalldämpfers erklärt, das hat er auch gefressen und sich mit einem "wieder was dazu gerlent" verabschiedet...klar gerade in Berlin fahren viele Golf 2 rum die in sachen Spoilern und lichtern den Autosscootern der 80er in nix nachstehen, meist auch noch die kappe nur "halb" auf und die kippe im maul...
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zum Querstrom kopf weiss ich nix, den rest können wir noch mal zusammen hier bei mir/uns auslitern, hab ja noch etwa 5sätze 2e kolben und noch paar blöcke rum fliegen
finde meine Aufzeichung auch net mehr :motz.ab dem 11.7. hab ich erst mal 7wochen FREI
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@koni, kann auch sein das es 4wochen wird, aber in 2wochen hab ich keine klausuren mehr und ich will es auch endlich mal wissen wie es wirklich ist...
Frank:ich erkläre dir gerne per PN warum ich die welle "luwelle" genannt hab, bzw warum sich das so "eingebürgert" hat, auf den anderen mist gehe ich jetzt mal nicht ein, denke nicht das er hier rein gehört...
steht immer noch die frage aus die ich dir gestelt hab...
Zitatwieviel Hub haben deine 254° 16V-Turbo EIMA-Nockenwelle? wieviel spreizung? und bei wieviel Ventilhub gemessen?
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Frank, sach ma liest du eigentliche auch das was ich schreibe/verlinke???? ausserdem, deine meinung zählt hier nicht, wie su selber sagt , FAKTEN zählen, und die sehen anderes... aber kannst ja selber raus finden.. ich mach mir nicht die mühe dir das zu beweisen
ZitatOriginal von Scholz
Die Sache mit den Stillegungen ist wirklich nervig, aber ich sage mal das kann man alles regeln,
z.B. durch Eintragen aller Umbauten oder nur Rennstreckennutzung.aber genau da ist das problem, Eintragung ist nicht gleich Eintragung... wenn einem Bulle die Eintragung meiner zelle spanisch vorkommt (obwohl 100% sauber)konnte er vor dem 1.3.2008 die kiste wegen verdacht auf erloschener BE abschleppen lassen. (§18 de STVZO)
im schlimmsten fall kann dann ein andere tüver, der sich nicht mit der materie "zellenbau" auskennt das ganze nach seinem "ermessen" für ungültig erklären, und dann gehts los.... am ende werde ich evtl doch recht bekommen, aber hat mich dann unterm strich doch eine menge ärger und stress gekostet, und dem ganzen will ich aus dem weg gehen...
seit dem 1.3.2007 darf der herr Poliizei Polizist das nur noch wenn das KFZ eine akute Gefahr darstellt.
hab nun verschiedene Gesetzestexte zu diesem thema zusammen gesucht die das belegen, daraus forme ich jetzt das "Lu gesetzt" , das verkaufe ich und zocke dann ALLE ab...,
ach ja, danach werde ich weltherschaft an mich reisen.gruss Lu
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wo hast du denn den Öldruck gemessen?
macht der motor denn geräusche? Hydros oder Pleuellager?
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wo in Berlin (süden) kann ich ein Schweissgerät mieten, die internet suche hat leider bisher nix wirklich gebracht, hab nur was weit im osten gefunden, und das waren von hier 40km...
danke schon ma
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jaja ist klar...
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Zitat
Original von luheuser
wieviel Hub haben deine 254° 16V-Turbo EIMA-Nockenwelle? wieviel spreizung? und bei wieviel Ventilhub gemessen?
antworte einfach auf meine frage
zum rest schreibe ich jetzt wegen zeitmangel nix
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in 2wochen werde ich mal die "luwelle"* ,serien KRwellen und ABF wellen mal vermessen, da hab ich keine Klausuren mehr
wieviel Hub haben deine 254° 16V-Turbo EIMA-Nockenwelle? wieviel spreizung? und bei wieviel Ventilhub gemessen?
da du ja scheinbar die luwelle net kennst, die Luwelle ist eine umgebaute auslasswelle zur einlasswelle, dabei wurde die Lage der Nut vom Kettenrad versetzt, die Lage der Nut kann nach wunsch zum anpassen der Spreizung frei gewählt werden, diese Methode hat erstmal Öttinger 1984 angewendet, aber nicht weiter verfolgt.)
da mir dieser text aber jedes mal zu lang ist, habe ich dieser Umbauvariante den Namen "luwelle" gegeben, denn inzwischen findet man viel darüber und jeder weiss was gemeint ist...
du machst es doch nicht anders oder?und wie mehrfach von useren geschrieben, funktioniert die welle sau gut...
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naja er muss ja begründen warum es abschleppt, früher war es der Tatbestand des §18 aber der wurde gestrichen, seit dem 1.3.2007 darf nicht einfach mehr abgeschleppt oder die schilder abgeschraubt werden...
früher drufte die kiste schon wegen andere Scheinwerfer (auch xenon) stillgelegt werden, inzwischen darf man das nur noch wenn akute gefahr für andere ausgeht (bremsen, lenkung usw...)
somit erlischt nicht die BE nur weil ein K&N pilz drin ist...rest kann man unter den obigen Tatbestandsnummern bzw §en nach lesen
oder einfach mal in dem forum lesen,
http://copzone.de/modules.php?…ms&file=viewtopic&t=26950
da steht einiges drin
Im Zusammenhang mit der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
zum 01.03.2007 wurden die bisherigen Regelungen zur Zulassung von
Fahrzeugen, zur Betriebserlaubnis bzw. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
geändert (§ 18 StVZO wurde aufgehoben, § 19 Abs. 2 StVZO ist nicht
bußgeldbewährt).Eine analoge Regelung ist in der neuen FZV nicht mehr enthalten (gem. § 3
FZV ist Voraussetzung für die Zulassung nicht mehr die Erteilung einer
Betriebserlaubnis, sondern die Erteilung einer allgemeinen Typengenehmigung
für das Fahrzeug).Die Ahndung eines entsprechenden Verstoßes (vgl. bisherige TBNR 318606 -
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis) über
eine spezielle (!) Rechtsvorschrift / Tatbestandsnummer ist somit nicht mehr
möglich. Das Bundesministerium für Verkehr prüft derzeit entsprechende
Lösungsmöglichkeiten.Bis zu einer endgültigen Regelung besteht jedoch weiterhin eine
Ahndungsmöglichkeit über die allgemeinen Bestimmungen der StVZO zur
Beschaffenheit von Fahrzeugen. Änderungen, die bisher zum "Erlöschen der
Betriebserlaubnis" geführt haben, erfüllen den Tatbestand des § 30 StVZO.
Danach müssen Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sein.Bei entsprechende Verstößen sind deshalb ab sofort die TBNR 330006 bzw.
330606 ff. (bei Halterverantwortung TBNR 331006 ff.) zu verwenden.Diese (bundeseinheitlich) vorläufige Regelung ist mit der Bußgeldstelle
abgestimmt. Bereits vorgelegte Anzeigen werden von der Bußgeldstelle
entsprechend umgewandelt.Mein letzter Stand der Dinge ist, dass diese "alten" BE Verstöße nicht mehr in dieser Form geahndet werden können, da die BE nach neuem Zulassungsrecht keine Vorraussetzung zur Zulassung mehr ist. Demzufolge erlischt die Zualssung mit wegfallen der BE nicht mehr und demzufolge liegt der Verstoß, "Ein Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb genommen" nicht mehr vor.
Nur das Wegfallen der BE ist nicht bußgeldbewährt. Dies stellt lediglich einen Verstoß gegen die Pflicht der Meldung einer u.U. erfolgten Änderung am Fahrzeug dar (Fahrwerk,räder usw...) -
Frank, warum glaubst du denn das ich nur infos mit quellenangabe bzw mit § will????
Zitatwürde ich gern was haben was ich denen im fall der fälle SCHRIFTLICHES unter die Nase halten kann,
Achtung: Lesen gefährdet die Dummheit...
GILT NUR FÜR BERLIN!!!!!
Für Berlin gelten folgende Auffangtatbestände:
1.
TBNR 990323 - 50 Euro - 3 Punkte
Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die BE erlöschen war.
§§ 3 Abs. 1, 48 FZV, 24 StVG; 175 Bkat
Hier ist der Grund für das Erlöschen der BE anzugeben als konkretisierung anzugeben.
2.
TBNR 994823 - 50 Euro - 3 Punkte
Sie ließen zu bzw. ordneten an die Inbetriebnahme..........
§§ 3 Abs. 4, 48 FZV, 24 StVG; 175 Bkat
Ebenfalls den Grund für das Erlöschen der BE angeben.
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ich bin mir sicher das gerade dir die IAV was sagt, und da arbeiten doch recht kompetente leute und da behauptet nicht nur einer das die Breitbandsonde nicht das ideal ist und oft die sprungsonde besser und zuverlässiger arbeitet und nur das will ich raus finden
ZitatOriginal von FRank-GTI
wirst du eigentlich für diese falschaussagen bezahlt oder willst du nur so rumstänkern?
neinZitat[…]hast du angst das meine viel günstigere und bekanntere Luwelle besser verkauft wird als deine ZITAT: "16V-Turbo EIMA-Nockenwelle" , und das OBWOHL sie geprüft vermessen aber gebraucht ist? oder warum machst du darauf eine anspielung die rein GAR NICHTS mit dem thema zu tun hat?
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Zitat
bitte nur mit quellenangabe bzw §-bezogen posten
hab aber dennoch was intressantes zu dem Thema gefunden:
3.post lesen
http://copzone.de/modules.php?…ms&file=viewtopic&t=29461hier noch mal raus kopiert:
alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassungneu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;
ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.
Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.
Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.
Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €
Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Die Weiterfahrt wird dann nach PAG unterbunden.
Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von lächerlichen 25 Eiern weiterfahren und lacht sich einen ab weil er jetzt genau weis, dass er an seinem Auto rumschrauben darf was er will solange es nicht gefährlich für andere ist.
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wie genau ist die rechstlage , wann darf die Polizei das Auto zwangsstillegen?
jetzt nur mal auf umbauten bezogen, ich weiss das es da eine Gesetztesändeung gab, aber ich finde leider nix im http://WWW...
meines wissens nur noch wenn akute Gefahr von dem KFZ aus geht (Bremsen, Räder, Licht usw...) wohin gegen Lufi, Motorumbauten, Auspuff, usw. keine direkte Gefahr darstellenbitte nur mit quellenangabe bzw §-bezogen posten, halbwissen hab ich selber
da hier in Berlin die Bullen leider bisschen anders ticken als im rest der BRD und die teilweise extrem "pissig" sind würde ich gern was haben was ich denen im fall der fälle was SCHRIFTLICHES unter die Nase halten kann, wenn ide mal ein Auto haben , finden die 100% was... und wenn es eine verstellte spur ist
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hintere teil alles fertig gepunktet (zum fertig schweissen müssen einige streben vorher noch mal raus)
hier die Anbindung an den Vorderen Dom, drunter kommt evtl noch eine Ankerplatte, aber das muss ich noch mal genau überlegen, an der stelle ist das Belch schon 2lagig...
und so wird die Querstrebe angebunden (halt dann aus Stahlblech und net aus Pappe )
in das dreick kommt noch eine kleine Diagonal strebe um weiter kräste vom Dom abzufangen