hallo...
gehts noch ???
bitte sachlich...
harti hat recht.
es gibt prüfer die es eintragen... und welche die es nicht machen.
da es den ab werk in d nur mit abs gab, wirst du z.b. bei vw nur eine freigabe bekommen wenn das auto so aufgebaut wird wie es ab werk war.
mancher prüfer trägt es halt ein... meiner würd es nicht machen.
ich würde aber auch immer eher auf sicherheit bauen, und lieber mehr einbauen als nötig, wer leistung haben will sollte auch vernünftig bremsen...
und bedenken : es werden unter NORMALEN umständen nur noch bremsumrüstungen eingetragen, wenn die bremse im verbund so geprüft und verbaut wurde, also einfach wir etwas zusammenschrauiben bringt die bei einem prüfer der es richtig nach den aufgestellten regeln macht auch nichts.
und nochwas... nicht alles was eingetragen ist ist auch richtig und legal... davon mal ganz abgesehen...