ZitatOriginal von Harti
...müsstest Du Dein recht auf ungehinderte Einfahrt einklagen...
Bestelle mal nen Gutachter der sich das Anschaut. Wenn er mit nem Hummer kommt oder nem Ferrari und irgendwo hängenbleibt in der Einfahrt kann er versuchen zu klagen.
Aber so... Solange es mit orginalen Fahrzeugen keine Probleme gibt ist das ziemlich aussichtslos. Durch die gewollte Tieferlegung des Fahrzeugs geht er bewußt das Risiko ein nicht mehr alle Straßen/Wege nutzen zu können. Wenn er beim Tüv nicht mehr über die Grube fahren kann wegen der Metalleinfassung kann man auch nicht sein Recht auf ungehinderte Einfahrt verlangen...
Es wäre eventuell auch mal hilfreich den genauen Wortlaut zu kennen wegen der ungehinderten Einfahrt. Nicht das damit noch abgestellte Fahrräder gemeint sind....
Besitzer fragen ob man die Bodenschweller demontieren darf oder ne flache Rampe bauen zum drüberzufahren. Hat sich zB ein Bekannter für seine Werkstatt bauen lassen um auf die Hebebühne zu gelangen. Die Arme der Hebebühne konnte man nicht mehr unters Auto drehen wegen Tieferlegung und Seitenschweller.