Na dann wende Dich doch mal an die hier http://www.zentralstelle-kdv.de/
Informationen zur Kriegsdienstverweigerung
für Einberufene
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Die Zentralstelle KDV sendet Ihnen gerne ein Informationspaket "Kriegsdienstverweigerung bei Einberufenen" zu. Der Versand erfolgt per Post, deshalb bitte Namen und vollständige Anschrift angeben.
Wenn Sie eine Benachrichtigung, das Sie als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden können oder den Einberufungsbescheid schon erhalten haben, können Sie natürlich auch noch verweigern. Wegen des bevorstehenden Dienstantritts bei der Bundeswehr kommt es darauf an, daß alles zügig abgewickelt wird und Sie eine qualifizierte Unterstützung erhalten.
Ganz schnelles Handeln kann sinnvoll sein, wenn seit dem Absenden der Ausfallsbenachrichtigung oder des Einberufungsbescheides (Datum des Poststempels) noch nicht drei Tage vergangen sind. Den gesetzlich festgelegten Zustellungszeitpunkt eines Einschreibens oder eines Briefes kann man unterlaufen, wenn man sofort einen KDV-Antrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgibt, mit Zeugen dort in den Hausbriefkasten wirft oder per Fax (Sendeprotokoll aufbewahren) übermittelt. Dann hat der KDV-Antrag noch aufschiebende Wirkung und die Einberufung muss wieder aufgehoben werden. Aber auch für Einberufene gilt das rein schriftliche KDV-Verfahren. Aber rufen Sie uns für weitere Details auf jeden Fall über unsere Hotline vorher an. Oder lesen Sie hier.
Zur Vorbereitung der schriftlichen Unterlagen sind Gespräche mit Beratern und Beiständen für Kriegsdienstverweigerer sinnvoll, um sich über die eigene Entscheidung und die nachvollziehbare Darlegung der eigenen KDV-Entscheidung klar zu werden. Wir werden Ihnen deshalb auch - extra für Sie zusammengestellt - die Beratungsstellen und Berater in Ihrer Nähe nennen.