Hallo,
vielleicht hat ja hier jemand Interesse:
Hallo,
vielleicht hat ja hier jemand Interesse:
Kann mir bitte einer den Preis sagen für o.g. Fahrwerk? Mein jetztiges ist langsam durch befürchte ich (es zischt beim Einfedern, ist doch dann hin, oder?) und ich bin am überlegen, ob ich wieder ein originales einbaue.
Kann mir jemand weiterhelfen?
So, um hier nochmal ein Feedback zu geben, es lag in der Tat am ZAS, wurde heute morgen gewechselt, bezahlt hab ich knapp 68 Euro komplett in einer VW-Werkstatt.
§ 46 I BauO LSA
Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.
Aha, danke. Welche Kosten kommen da auf mich zu? Dürfte nicht so viel sein, oder?
Hallo,
ich hab ein Problem mit dem Anlassen meines Golfes (3er GTI, AGG). Bei hohen Temperaturen springt er nicht an. Ich steck den Schlüssel ins Schloss, drehe und nichts passiert. Das wiederhole ich dann laufend bis der Anlasser irgendwann zu drehen anfängt, der Wagen springt dann auch sofort an.
Vermute also, dass es am Zündschloss liegt (Wackelkontakt o.ä.).
Hab mal gehört, dass der Zündanlassschalter gelegentlich Probleme bereitet, könnte es daran liegen?
ob er der Chef oder der Don ist?
Stimmt, die Anwaltskosten würden die Kosten für einen neue Bremse und neues Motorlager um einiges übersteigen.
Braunschweiger in HGW (Student).
ZitatOriginal von antichrist
nach dem was du hier geschrieben hast gibs doch weider KEIN problem...2 sagen hingewiesen 2 sagen nicht hingewiesen...also aussage gegen aussage...und damit heißt es in der deutschen justiz immernoch IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN! also für phil.
gruß Jonas
Hehe, entscheidend ist aber, ob der Richter Zweifel hat, was mir in so einem Fall als fraglich erscheint.
Gruß von Greifswald nach Wolgast.
Naja, soooo locker würd ich das an deiner Stelle nicht sehen.
Es gibt 2 Leute, die sagen du hast auf die Mängel hingewiesen und es gibt 2 Leute, die sagen du hast nicht darauf hingewiesen. Im Kaufvertrag steht auch nichts von dem Mängeln. Wenn sich der Richter jetzt entscheiden muss aufgrund dieser Grundlage kann es so oder so ausgehen.
Gibts inzwischen ne Lösung für das Problem? Habs nämlich auch
Mit Reifen? Bilder? Preis?
Nee, die sind mir zu hässlich
Hat einer noch nen Satz Sommerreifen auf Alufelge fürn 3er GTI?
Ihr verwechselt "Unfallfrei" mit "kein Unfallwagen".
Aber ein Auto, dass nicht unfallfrei ist, muss noch kein Unfallwagen sein.
ZitatDeshalb werden - auch im Rahmen des § 459 Abs. 2 BGB a.F. - üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenbarungspflicht des Verkäufers, der sich der Senat anschließt, ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann. Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242).
Er zählt doch in der Auktion auf, welche Software damit funktioniert, oder:
ZitatBei der Software handelt es sich um Freeware.Sie unterliegen der GNU General Public Licence und dürfen frei weitergegeben werden ! Neben dieser Software sind Softwares der Mikrocontrollerprozessorfamilie von ELMelectronics(
Kanada)mit diesem Interface nutzbar(zb.:Scantool, Scanmaster,etc)
So versteh ich das zumindest, ich hab allerdings eher Ahnung von rechtlichen Dingen als von technischen Dingen.
hast nen Link zu der Auktion zufällig noch?