Beiträge von Olli

    Hallo Fire & Ice G60,


    leider muss ich Dich entäuschen. Dein Kollege hat sein Xenon nicht 100% legal eingetragen.


    100% Legal wäre es dann, wenn er:


    - Eine SRA hat (Scheinwerferreinigungsanlage)
    - Eine Automatische leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer
    - Ein Gutachten vom Lichttechnischen Institut über die umgebauten Scheinwerfer


    hat.


    Hat er eines der drei Sachen nicht, ist es nicht 100% legal.


    Das mit der SRA ist überholt. Alle Fahrzeuge die jetzt Xenon nachrüsten, müssen über eine SRA verfügen. Wenn das der Prüfer nicht weiß, Glück für Deinen Kollegen.


    Mein Xenon ist auch am 3er Golf eingetragen. Da ich aber kein Gutachten für die umgebauten DE-Scheinwerfer habe, ist es nicht 100% legal. Für die Polizei etc. reicht es meistens. Wenn es aber mal hart auf hart kommt (z.B. vor Gericht) werde ich garantiert sehr schwitzen müssen.



    Was möchtest Du denn zwecks Xenon im G60 wissen?

    Bin ja mal gespannt, wann die Chipkarten kommen. :D
    Aber das ist eine andere Geschichte. :zwinker:


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    Noch als Info:


    Am 01.10.2005 werden neue Zulassungsdokumente eingeführt. Die Harmonisierung der Zulassungsbescheinigung soll zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen. Anlass für diese Neuerung ist die Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 [/URL]über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1. Juni 1999, S. 57) geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG vom 23.12.2003, die die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge zum Ziel hat.


    Der Bund als Verordnungsgeber hat, die o.a. Richtlinien sowie die zahlreichen davon berührten nationalen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie Dienstanweisungen zum 01.10.2005 in nationales Recht umgesetzt.

    Zitat

    Original von SDI-Driver
    bei uns hatten sie die ABT Leistungssteigerung vergessen. Hat er dann noch drunter geschrieben aber das hat 10€ gekostet obwohls im alten Schein eingetragen war. Wäre wieder mehraufwand daher die 10€



    SDI


    Hätte ich nicht akzeptiert. Das ist nicht richtig was die gemacht haben. Das dürfen die nicht!!!!!!!!! :motz

    Hi,


    zwecks Reifen unter ehemals Ziff.: 20-23 müsst die Mitarbeiter der Zulassungsstellen bitten, dass sie die anderen Größen die nun wegfallen würden, unter Ziff. 22 (ehemals Ziff: 33) eintragen.


    Und seit nett zu denen, die können da auch nichts für. :zwinker:
    Wenn Ihr dumm rumsabbelt, machen die noch weniger für Euch!!! :wink


    Beides auf deutsch per Mail unterwegs. :wink

    Zitat

    Original von veedub-turbo


    ja...das Problem bei dem Haldexsystem ist, das ich hinten keine Diff.Sperre habe. Und dann geht halt hinten ein Rad komplett durch wenn es dumm läuft....Hab halt bei ca. 5500 eingekuppelt....
    Videos kommen wie gesagt auf meine Page...


    Für 4-Motion haben wir eine Schaltung im Angebot. :zwinker:

    Zitat

    Original von Freddygti
    ich glaub den § kennt ned mal nen tüv prüfer :zwinker:


    kennen genung golf 3/4 wo des ned mehr haben und au noch kein intressiert haben (selbst hatte ich au mal nen 3er gti wo die au end mehr dran waren)
    hatte keinen gejuckt...


    falls ich nen 3er cab mir hol mach ich den wieder weg:-)


    Es kommt beim legal und illegal nicht darauf an ob es die Polizei oder der Prüfer sieht, sondern ob man ohne diese Änderung einen Crash hätte vermeiden können. Und dafür interessiert sich dann der Gutachter.


    Aber das haben immer noch nicht alle verstanden. Na ja.



    Seitenblinker sind ab EZ. 1.1.1992 pflicht wenn, die vorderen Blinker so angebracht sind, dass sie in einem bestimmten Winkel nicht von der Seite eingesehen werden können.
    Golf 3 und 4 z.B. dürfte sie nicht entfernen, Mercedes-C Klasse ja.


    Wenn jetzt aber eine ABE für die Fahrzeuggruppe vor dem 1.1.1992 ausgestellt wurde (z.B. Golf 3 mit EZ 1991), dann dürfte man die Seitenblinker weglassen, da es für diese fahrzeuge eine ABE ohne Seitenblinker gibt.
    Alles sehr kopmpliziert. :-l



    76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54