Beiträge von Olli

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    Original von Supremeparts
    hi Oli,


    denke mal dran, wenn du da bist dich zu melden.. ;)


    Kannst mir auch gerne ab dem 10. ne PM schicken, denke dann habe ich mich durch alle MC-Don, etc. durchgemampft und bin startbereit. :D

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    Original von Supremeparts
    was muss man denn bei dir oben vornehmen und die Türen eingetragen zu bekommen?? hast nen Wisch wo zb was drin steht darüber??


    Es handelt sich um eine ganz einfache §21 Abnahmen, in der die Türgriffe entfernt oder ersetzt werden. Eine Notentriegelung sollte aber immer vorhanden sein, alleine schon aus eigener Sicht des Kunden.


    Denn wenn ich mal im Graben mit der Kiste liege, dann will ich auch, dass der vorbeikommende Fahradfahrer mich da raus holen kann, bis die Feuerwehr kommt. Langt ja wenn ich Ohnmächtig bin und die Tür noch zu öffnen wäre. Wenn dann keine Griffe da sind, bzw. keine Notöffnung und das Auto brennt??? 8o :-r


    Ganz einfach. =)

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    Original von leinad78
    eine von außen zugängliche entriegelung muss vorhanden sein. ansonsten ist die eintragung, wenns überhaupt jemand einträgt, nichtig.


    Das stimmt nicht ganz, dass hängt vom Baujahr ab. Ob nach EU oder D zugelassene ABE fürs Fahrzeug.



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    mit einer dauerhaft stabilen, alternativen öffnungsmethode muss das ganze NICHT eingetragen werden.


    aussage laut strengstem tüv-prüfer tüv rheinland bonn :)
    Das ist so nicht richtig, da Du eine Technische Veränderung der Öffnung vornimmst und das muss nach §21 abgenommen werden. Audigriffe müssen normalerweise auch abgenommen werden, um den richtigen Einbau und Öffnung sicher zustellen. Aber die meißten Prüfer machen es nicht, oder sagen braucht man nicht.



    Edit:

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    Original von Supremeparts
    richtig..


    und in Ösiland sind die sogar noch schlimmer drauf.. da musst man ein Sicherheitssystem einbauen das die Türen nicht weiter als 10cm auf springen..


    Das ist auch richtig so. Wir tragen es nur mit 2 Stufiger Öffnung ein. Das bedeutet, dass die Tür vor dem kompletten Öffnen nochmal einrasten muss. Ist ja ganz einfach einzustellen.
    Jetzt stell Dir mal vor Du sitzt in einem Cafe. Die FB in der Hosentasche. Plötzlich kommst Du mit Deinem Bein oder Hintern auf den Knopf und die Tür öffnet sich. Eine Person ist mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs da kein Fahrradweg vorhanden und knallt gegen Deine Tür die gerade aufgegangen ist. Wer soll dann haften? Oder stell Dir vor Sie fällt um und wird von einem LKW angefahren. Was dann wenn sie tot ist oder im Rollstuhl sitzt??? Na also.


    Ist zwar alles heftig ausgedrückt, kann aber jederzeit passieren.


    Ich bin schon ganz froh das es die StVZO, etc. gibt, denn wenn ich manche Umbauten sehe. :-r :motz :-a

    Hi,


    was möchtest Du denn wissen, oder suchst Du einen Prüfer? Im 2. Fall kann ich Dir einen bei Hamburg anbieten (Nicht Hot-Wheels!).


    Wie ich schon sagte.

    Nein, meine Freundin hatte den einen Tag bei mir Kopfhörer zusätzlich angeschlossen, da sie das Geballer von Counter Strike so stört :D
    Und dabei hat sie den Adapter ins falsche Loch gesteckt. Nein, am PC. :zwinker:


    Und ich frag sie noch ob`s so richtig ist ..... :-r Und sie sagte nur ... AUA ... :zwinker: :D

    Hi,


    habe folgendes Problem:


    Ich kann Musik hören über


    - Webradio
    - In Spielen



    Ich kann aber keine Musik über Programme wie Minamp oder Media Player hören. Hab schon geguckt, aber es sind keine Haken für Lautsprecher aus aktiviert.



    Einer ne Idee? :-r

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    Original von XdeVilX
    ich hab jetzt meinen 2er abgemeldet, es gibt ja garkeine abmeldebescheinigung mehr.. so in meinem schein /brief steht nnichts bezüglich tüv/AU mal ne frage wie soll das den weitergehen? meinen tüvberichthab ich noch aber die au bescheinigung find ich nicht mehr .. soll der deswegen jetzt extra au neu machen lassen ??? oder wie?


    die kennzeichen behalt ich


    AU Bescheinigung brauchst Du immer zum anmelden. Auch in Polizeikontrollen musst Du sie, genau wie die HU-Bescheinigung, vorweisen können.