Beiträge von Olli

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    Original von Briemi
    die vordere scheibe ist aber nicht für die 4Kolben Brembo anlage! die hat scheiben mit 305x?
    und die hinteren gibts auch ned mit ABE


    Ich habe damals eine Materialbescheinigung von Nordmann bekommen, dass es das gleiche Material wie die vorderen sind und an meinem Auto passen. Damit trägt das fast jeder Prüfer ein.


    Die Cupra gibt es auch mit 280iger Scheiben. :zwinker:

    Also es gibt in Deutschland genug Prüfer, die noch Türen ohne Griffe eintragen.


    Der TÜV-Nord und TÜV-Süd ist angewiesen, diese Eintragungen nicht mehr vorzunehmen. Ob es der Prüfer macht oder nicht, liegt jedoch in seinem Ermessen. Legal ist es trotzdem, da es keine Vorschriften dafür gibt.


    Im Osten trägt so etwas die DEKRA ein, im westen der TÜV-Nord oder TÜV-Süd. KÜS und GTÜ dürfen diese Eintragungen nicht vornehmen, da es dafür keine Gutachten gibt!!!



    Grund fürs Eintragungsverbot soll gewesen sein, dass es Eltern und Angehörige von unfallopfern gab, die nach enem Unfall oder Todesfall die Prüfstellen verklagt haben und der TÜV oder die Dekra keinen schlechten Ruf haben möchten. Daher hat man das seinen prüfern untersagt.


    Legal im Sinne der StVZO ist es aber immer noch. Moralisch halt nicht. Und da es eine Ermessenssache des AAS ist, gibt es halt welche die mit ruhigem Gewissen schlafen gehen können und andere halt weniger.

    Zitat

    Original von golf2-gt
    Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen? 8o
    :lol :lol


    weißt kollege vieleicht gibt es wirklich keine § dafür aber
    glaube mir das ich schon bei vier prüfstelle war und nachgefragt habe und jeder sagt mir das gleiche !und es ist nun mal so in Deutschland was die Grünen und die prüfer sagen ist halt gesetzt oder nicht! :?:


    Falsch!!! Was in der StVZO steht ist Gesetz !!!!!


    Wen interessieren denn die in Grün? :zwinker:



    Dann komm doch zu mir zum eintragen. :zwinker:


    Wat? Wer bist Du denn? Jemand gepfiffen??? 8o



    Dann sag Deinen Jungs mal, dass wenn sie es nicht genau wissen oder belegen können, sie lieber den Mund halten sollen.



    Es kann schliesslich nicht sein, dass ich sage es gibt keinen § das es verboten ist und einige sagen es sei verboten, können es aber nicht beweisen.
    Wenn alle Ihren Senf dazugeben was sie mal irgendwo gehört haben, dann können wir ja Motor-Talk 2 auf machen.


    Mein letztes Posting war nicht böse gemeint, nur habe ich keine Lust mehr mir den Mund fusselig zu sabbeln.


    Wer meint es sei verboten soll mir § nennen und ich nehme alles zurück.
    Wer das nicht kann, soll den Mund halten.

    Also die Teilenummer steht nur im deutschen AKTE, nicht im US-Katalog. :(


    Konntest Du mal die Kabel vergleichen ob ich den so einbauen kann (Habe MKB: ADY - 115PS)? Nicht das ich den gleich durchhaue. :( Ist ja schließlich nagelneu. =)



    Also der Tacho wurde im Golf Cabrio Bj. 99-02 verbaut.


    MKB:


    - ATU / ??PS
    - AWG / 115PS
    - ADZ / 90PS
    - ANP / 90PS
    - AKR / 115PS
    - AGG / 115PS

    Zitat

    Original von blueboy
    ja da steht nichts drin ob erlaubt oder nicht!ich war bei meinem prüfer und der sagte mir auch das es nicht erlaubt wäre!wegen der umfall gefahr!wieso und warum ?aber es mu´ß doch irgend wo drin stehen ob es erlaubt ist oder nicht!
    kann ja ncht die griffe wegmachen und alles lacken und dann zum tüv und dann habe ich pech gehabt!und das geld um sonst ausgegeben ! :-r :-r :-r :-r


    Wenn in Deutschland etwas verboten ist, dann steht es auch irgendwo. :zwinker:


    Ach sieh an, der Rolf. :wink


    Was macht denn Dein Renner? Hast nicht noch nen Halter liegen? =)