Hi,
wenn zum Zeitpunkt der Eintragung in dem Gutachten als Auflage eine Dämmmatte drin stand, dann hat Dein Prüfer Misst gebaut. Wenn nicht, dann ist alles ok und keiner kann Dir/dem Prüfer was.
Du musst allerdings nicht mit 50,-€ und 3 Punkten rechnen, da sie ja ohne Dämmatte eingetragen wurde. Also brauchst Du auch keine.
Entweder wird die Eintragung angezweifelt, oder es kommt nichts. Wenn was kommt (weil eine Dämmatte im Gutachten als Auflage stand), wird der Prüfer ran gezogen. Dieser muss dann aussagen, warum er es damals ohne Matte eingetragen hat, obwohl es als Auflage gefordert wurde. Wenn er damals einen db-Test ohne Dämmatte gemacht hat und Dein Auto diesen bestanden hat, dann hat er es legal eingetragen. Wenn nicht, dann illegal.
Im schlimmsten Fall wird die Eintragung mit der Auflage einer Dämmatte geändert, welche Du dann, z.B. vom Diesel Golf 2, nachrüsten kannst/darfst/musst.
Mach Dir keinen Kopf, Dir kann da keiner was. Ansonsten einen Anwalt nehmen und dann geht das.