Original von Clubsport
Ich gebe dir in den Argumenten völlig Recht Olli, allerdings sehe ich das nicht als Bauartveränderung....?
Weder ist es ein tragendes Teil, noch werden ABE-relevante Daten geändert (Abmessungen, Leistung, Abgas, etc...), und wie gesagt die Ausgestaltung eines Türgriffs ist nicht definiert !
Ebenso bin ich der Meinung gecleante Türen sollten kein Problem darstellen, da §35e StVZO lediglich eine Möglichkeit zum "Abschließen" fordert, und zum Öffnen bei Gefahr von einem FAHRGAST (bei Drehtüren). Aber auch das würde nur innen betreffen....?
Und Umsetzung des Kennzeichens würde mich auch mal interessieren.... solange ich alle Maße für die Anbringung einhalte ?
Will dir ja hier keine Kundschaft verscheuchen, gern den Rest per PN !
Grüße, Martin