Na ja, so darfst Du ja nicht an die Sache ran gehen. Alles was in D nicht erlaubt ist, steht irgendwo als verboten. Wenn also nirgends steht, dass eine klare Abdeckscheibe vor der Linse verboten ist, ist es zulässig.
Und wenn Du Dir jetzt die ganzen § durchliest, dann wirst Du nichts finden was in die Richtung läuft das es nicht zulässig ist.
Wir machen und tun vieles und sehr genau, bevor wir etwas eintragen. Denn wir tragen nichts ein, was nicht zulässig ist. Wenn wir keine Nachweise, etc. dafür haben, dann geht es halt nicht. Könnt Ihr uns gerne testen.
Wir verzichten dann lieber auf ein Paar Euro, bevor die Prüfer Ihre Stempel verlieren oder wir dadurch einen schlechten Ruf in der Branche haben.
So tragen wir z.B. keine Xenon-Linsen aus einem BMW, etc. in z.B. Rallye-Scheinwerfer ein. Da hier jeweils die kompletten Scheinwerfer geprüft werden und die Zulassung erhalten. Auch tragen wir keine gekürzten Rückleuchten ein, da hier eine bauartliche Veränderung vorliegt, welche durch das LTI geprüft werden muss.