Das wäre aber aus KULANZ
Wenn Du schon auf das Widerrufsrecht rumreitest und den wiki-Link hier präsentierst, dann solltest Du ihn Dir auch wenigstens durchlesen.
Zitat:
Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes also nur dem privaten Käufer und nur bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:
Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise E-Bay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
und im Versicherungsrecht