ZitatOriginal von FRank-GTI
ab 1.3 ist es möglich, daß dein landkreis dir einfach das kennzeichen streicht bei der abmeldung. deswegen vorher fragen.
Nein, das ist nicht möglich.
Hier die genaue Formulierung:
Außerbetriebsetzung
Die vorübergehende Stilllegung und die endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden unter dem Status „Außerbetriebsetzung“ zusammengefasst. Das Kennzeichen ist nach § 14 (1) in Verbindung mit § 45 (1) FZV ab dem Tag der Außerbetriebsetzung für 12 Monate zu dem Fahrzeug reserviert.
Bei gleichzeitiger Abgabe eines Verwertungsnachweises, bleibt das Kennzeichen nur 4 Wochen für das Fahrzeug erhalten. Bei einer Wiederzulassung nach diesen Fristen, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Innerhalb eines Zeitraums von 84 Monaten (7 Jahre) kann ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zugelassen werden, wenn ein Nachweis über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, ggf. auch Sicherheitsprüfung, vorliegt.
Quelle: http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/fzv.html
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, muß die Anwendung in allen Landkreisen und Städten einheitlich erfolgen.
MfG,
Turbo