Ja bekommst du, allerings darfst Du nicht mit dem 04rer fahren, wenn dein Auto versichert ist. Hatte nen Kumpel von mir durch beim VW Blasen 2010. Da dieverse umbauten nocht nicht eingetragen waren, dachte er sich, ok, kauf ich mir ein Kurzkennzeichen für's Treffen dann ist alles tutti.
Falsch. Auf der Rückfahrt wurden wir angehalten und als die Polizei dann festgestellt hat, dass das Fahrzeug ein zugelassenes Kennzeichen eigentlich besitzt. Hat er eine Anzeige bekommen und musste das Auto da lassen zur Sichtprüfung auf dem Dekragelände dort.
Das schliesst dann das Kurzzeitkennzeichen ja aus, es sei denn ich melde es ab.
Zu deiner anderen eigentlichen Frage
Du kannst Dir vom Tüv einen Termin geben lassen. Diese gilt dann als Erlaubnis für die Fahrt dorthin. Voraussgesetzt das Auto ist noch angemeldet.
Aber doch auch nur im zugelassenen Bezirk und im daran angrenzenden, wenn ich die FZV richtig deute.