Zitat
Original von MRGolf
Mal was zum Auflasten:
Bis jetzt ist das gesagte doch alles Kokolores.
Das Auflasten hat den Sinn, einen "Bus mit Sitzen" billiger zu machen. Nicht ein Womo oder Doka. WoMo läuft sowieso unter SonderKFZ und eine Doka kann man einfach als LKW anmelden. Das Problem, das sich dabei stellt ,ist lediglich , daß man einen 8/9 Sitzer nicht als LKW anmelden kann. Also auflasten.
Öhm ?
Ausserdem hat die Womo Zulassung nur mit der Versicherung zu tun und nicht mit den Steuern .
Ein nicht aufgelastetes Womo kostet in den Steuern soviel wie ein PKW.
Das Auflasten bewirkt ja nur die besteuerung nach dem Gesamtgewicht und nicht mehr nach cm³ und der Abgasnorm.
DoKa's, Pritschen und Transporter mit einer Ladefläche von über 50% vom Gaspedal bis zum Ende gelten als LKW.
BTW: Es gibt ein Gutachten mit dem man einen Geschlossenen Transporter (letzte Reihe der Scheiben sind zu) mit einer eingebauten Klapp- Schlafbank als LKW anmelden kann.
Amen !
PS: Ein PKW gilt nach dem Auflasten als: SoKFZ Kombinationskraftwagen