1. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, sieht es schlecht aus wegen der bestehenden Mängel,
ABER
Der Ausschluß der Gewährleistung gilt nicht, wenn Du dem Verkäufer Arglist nachweisen kannst. Und sollte tatsählich unfallfrei im Vertrag stehen und der Wagen einen Vorschaden haben, dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern und gut ist.
Also mein Tip zur Vorgehensweise:
1. Sachverständigen aufsuchen, der sich das Auto kurz anschaut und was zur Unfallfreiheit sagt - ein Gutachten brauchst Du jetzt noch nicht erstellen.
2. Sollte der Gutachter schon mündlich bestätigen, daß der Wagen nicht unfallfrei ist, schriftlich dem Verkäufer eine Frist setzen, bis zu dem Tag er das Auto inklusive aller Aufwendungen zurückzunehmen hat und darauf hinweisen, daß Du eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust und ein Gutachten zeitnah vorliegt (die Kosten dafür muß er auch tragen im Streitfall)
3. Auf die Reaktion des Verkäufers warten.
Also mein Tip:
Bevor Du schnell zum Anwalt rennstm acmh es so und kläre die Sache auf dem gütlichen Wege. Das geht am schnellsten und macht am wenigsten Stress.