Danke für den Hinweis. Ja die scheint Fasching nicht so gut vertragen zu haben
Ich schau mal was ich da machen kann. Kann aber einen Moment dauern.
Beiträge von shadowdiver
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Das Risiko das die User nicht wissen wohin mit ihrem Angebot ist dadurch auf jeden Fall größer. Wie gesagt, ich überlege mir da mal was dazu.
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Hey, lass meine Fliege in Ruh´.
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freue mich schon auf Post. -
Hi,
der Vorschlag wurde schonmal gemacht, jedoch in einer noch stärker runtergebrochenen Aufteilung. So wie du es aufgeführt hast finde ich es gar nicht schlecht. Ich denke mal drüber nach.
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ich rege das bei den Betroffenen an. Danke.
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sorry, habe das hier nicht gesehen.
welcher Banner funktioniert denn nicht?
Normalerweise sind die Betreiber der entsprechenden Seiten dafür verantwortlich ihr Seiten am laufen zu halten. Wenn die nicht funktionieren oder Links sich verändern und wir nicht benachrichtig werden das zu aktualisieren ist das schade, aber nicht unser Problem. Ich garantiere nur die Einblendung der Banner sofern sie bei mir gehostet werden. Aber selbst das möchten nicht alle Anbieter.
Auch das von Dir geforderte Outing obliegt eigentlich den Betreibern der Banner/ Shops. Dafür ist der Profimarkt da. Dieser wird, aus welchem Grund auch immer, mit sehr wenig Kreativität genutzt. Normale Verkaufsanzeigen findet man da, mehr nicht. Keine Vorstellung des Ladens, keine Sonderaktionen usw.
Ich kann die Leute aber nicht dazu zwingen ihr Marketing aufzupolieren. Ich kann lediglich die Plattform stellen.
Gruß
Alex -
rein theoretisch schon
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Zitat
Original von gti
Dann kauf es selber, teste, was das Zeug hält und übergebe die Rechnung dem Töner. Wo ist denn da das Problem?
So wird das in Haftpflichtsachen doch immer gemacht.
Du behältst Du die Originalrechnung für die Garantie, er bekommt eine Kopie für seine Unterlagenich denke das ich das so in etwa machen werde.
Reparatur wird sich nicht lohnen. Das Teil stand unter Wasser als ich die Zündung angemacht habe (Receiver geht dann mit an). Mich wundert nur das die Sicherung nicht gegriffen hat. Die ist nämlich noch ganz.
Wie auch immer. Ich komm schon noch an einen adäquaten Ersatz .
Danke euch allen.
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das ist genau das Problem. Ich möchte genau das Gerät das ich hatte. Dieses ist leider nirgends mehr lieferbar. Also muß ich mich auf die Suche nach einem Gerät machen das meinen Ansprüchen genügt. Das kann ich leider erst testen wenn ichs in den Händen halte.
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das mit dem gleichwertigen Ersatz ist etwas trivialer als gedacht. So richtig sicher bin ich mir da nicht.
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dann habe ich aber keine Rechnung für evtl. Garantieansprüche und einfach so zurückschicken wenn das Gerät nicht meinen Anforderungen entpricht geht auch nicht.
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er hat mich gebeten die Rechnung auf ihn auszustellen. Nehme an das er da noch was absetzen kann. Da er wirklich sehr kulant und sehr schnell bei der Schadensregulierung ist möchte ich ihm da entgegen kommen.
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Zitat
Original von EtOK
Ist das ne Auktion oder Sofortkauf?Bei einer Versteigerung gibt es kein Widerrufsrecht
ist Sofortkauf.
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Hm. Dann muß ich wohl die AGBs genau durchsehen.
Konkret: der Ebay Account gehört mir als Privatperson. Ich habe mein Auto kürzlich zum Scheibentönen bei einem Händler gehabt. Durch ein Mißgeschick ist dabei mein DVB-T Receiver kaputt gegangen (Wasserschaden). Der Händler war sehr entgegenkommend. Hat den Wasserschaden sofort mit Heizkanonen usw. in Ordnung gebracht und auch sofort zugesagt den Receiver zu ersetzen. Fürs Tönen hab ich auch nichts bezahlen müßen. Problem bei der Sache ist das ich den DVB-T Receiver der kaputt gegangen ist nirgens mehr kriege. Es sind nur noch Nachfolgemodelle zu haben die eine Funktion die ich dringend brauche nicht mehr haben oder nur in abegwandelter Form. Jetzt will ich mir einen bestellen von dem ich glaube das er meinen Ansprüchen genügt. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann will ich ihn ohne viel Zirkus zurückschicken können und mein Geld wiederbekommen. Die Rechnung soll auf den Folienhändler ausgestellt werden. Ich trete aber zunächst in Vorleistung und er überweist mir dann das Geld.
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Hi,
nehmen wir an ich ersteiger als Privatperson etwas bei einem Ebay Händler. Die Lieferadresse ist meine Privatadresse aber die Rechnungsanschrift ist ein Gewerbebetrieb. Mit wem ist der Kaufvertrag dann zustande gekommen? Mit mir als Privatperson oder mit dem Gewerbebetrieb als Händler? Habe ich dann noch Anspruch auf die Leistungen aus dem Fernabsatzgesetz bzgl. 14 Tage Widerrufsrecht usw?
Danke
Alex -
Zitat
Original von MostWanted
wie süß sie doch alle sind! bei uns hier sind nochn paar plätze im kindergarten frei! könnt euch sicherlich einschreiben!was ist denn mit Dir? Langeweile das Du Dich hier einklinkst?
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Also lieber Günter, ich glaube nicht das Klaus und Marius das besonders toll finden wie Du das Corrado Forum hier representierst. Hast Du dich hier zu Wort gemeldet um Stunk anzuzetteln? Nicht sehr nett unter "Kollegen".
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kommt Leute. Tragt eure Scharmützell bitte woanders aus.