Zitat
Original von Typ17
Die Original-Hinterachse soll aber wegen der Einzelradaufhängung erhalten bleiben.
Gruß, Frank
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Original von Typ17
Wird ein Gr. H Auto mit nem 2L 16V Sauger.
Das ist so nicht erlaubt,
Art. 9 Gr.H Reglement:
Art. 9 Kraftübertragung
Ein Vierradantrieb ist nur zulässig, wenn er beim ursprünglichen Modell vorhanden war. Der
Umbau von Frontantrieb auf Heckantrieb oder umgekehrt ist nicht erlaubt. Die Kupplung, das
Getriebe, der Achsantrieb und alle kraftübertragenden Teile sind freigestellt. Sie müssen jedoch in
ihrem ursprünglichen Raum verbleiben, z.B. vor oder hinter dem Motor, an der Antriebsachse usw.
Das Hinzufügen jeder Art von Zwischenübersetzungen ist erlaubt.
Wenn das Fahrzeug ursprünglich mit einem permanenten Vierradantrieb ausgerüstet ist, darf nicht
auf Zweiradantrieb umgebaut werden.
Eine Rallye-Golf Karosse auf Verbundlenker umbauen ist auch nicht erlaubt:
Art. 12 Radaufhängung
Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z.B. Verbundlenkerachse,
Starrachse, McPherson, DeDionachse usw.) beibehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, weitere
Befestigungspunkte anzubringen oder die ursprünglichen zu verändern.
Der ursprüngliche Radstand muss beibehalten werden (Toleranz 1 Prozent).
Alle anderen radgeometrischen Daten (z.B. Spurweite, Vorspur, Sturz) sind freigestellt.
Federn, Stoßdämpfer und Stabilisatoren sind freigestellt.
Außerhalb der Gruppe H ist das ansonsten kein Problem. Die hinteren Radlager jeweils mit einem abgedrehten Außengelenk / Verzahnungsstumpf verschrauben und Frontantriebsgetriebe verbauen; fertig. Natürlich noch Kardanwelle / Hinterachsdiff ausbauen.