Beiträge von Theo

    hmm ist schwierig zu sagen. Am besten mal direkt bei den Herstellern anrufen und fragen, welche Freigaben es gibt. Ich würde jetzt ungerne meine Vermutung äußern und dich damit in die Irre führen.

    Danke für deine Antwort. Ich hab mich jetzt mal schlau gemacht. Teils hast du recht. Der Vertrag läuft zwar nicht aus, aber man hat ein Sonderkündigungrecht und kann deshalb seine Autoversicherung kündigen. Im Internet steht folgendes:


    Fahrzeugwechsel:
    "Wenn Sie Ihr Auto während eines laufenden Vertrags ab- und ein neues Fahrzeug anmelden, spricht man vom Fahrzeugwechsel. Unter diesen Bedingungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag ohne weitere Fristen kündigen." (Quelle)


    Zum Glück habe ich den Neuen noch nicht angemeldet. Scheint nämlich nur innerhalb der Ab- und Anmeldung zu gehen. Muss mir jetzt also so schnell wie möglich eine neue Versicherung finden um das Ganze nächste Woche über die Bühne zu bringen. Hat jemand Vorschläge? Ich werde natürlich auf Vergleichsseiten nochmal alle Preise vergleichen.

    Hi,


    ich bin gerade erst meinen alten Golf losgeworden und hab mir einen neuen gekauft. Der alte war ein 1.9 TDI, Baujahr 02. Den neuen darf ich auch stolz verkünden 8) 1.6 TDI, Baujahr 10 in weiß. Hab den auch relativ günstig geschossen. 6500€ mit 130.000 drauf und top checkheft gepflegt von ner Privatperson. Alles also echt super gelaufen.
    Jetzt hab ich mir gedacht, warum beim Autowechsel nicht gleich die Versicherung mitwechseln. Hatte mit denen in der Vergangenheit eh mehr Probleme als mir lieb war und die günstigsten sind die auch nicht mehr.


    Meine Frage ist jetzt, geht das einfach so beim Autowechsel? Fällt das unter die Gründe für eine Sonderkündigung oder nicht?


    Gruß
    Theo