Beiträge von tmovbm

    Hallo,


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    Der Diesel hat einen KBS (KaltStartBeschleuniger)


    der Begriff ist zwar richtig; aber die Abkürzung nicht: KSB ist richtig.


    Der KSB verstellt den Förderbeginn bei niedrigen Drehzahlen nach früh und bei neueren Einspritzpumpen erhöht sich auch die Leerlaufdrehzahl leicht. Im Gegensatz zu Benzinern erfolgt aber keine Erhöhung der Einspritzmenge.


    Thorsten

    Hallo,


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    die "alten" düsen vom G2 haben aber dann nur jewiels 1 loch...


    die original verbauten ja. Wenn man aber jetzt neue bei VW bestellt bekommt man 2-strahlige.


    Thorsten

    Hallo,


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    Und die SB haben Sie mir natürlich noch abgezogen!


    das trifft aber in dem Fall nicht zu; sondern nur wenn man einen Teilkasko- oder Vollkaskoschaden abrechnet.


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    Und das Auto kannst du entweder verkaufen, dann haste halt die 670 Euro in meinem Fall, oder du behälst ihn einfach um ihn auszuschlachten (so wie ich: Knappe 2100 Euro rausgeholt) oder baust ihn für günstiges Geld wieder auf und macht nen gewissen Betrag Gewinn!


    Rechtlich ist dass aber bedenklich und erfüllt imho den Tatbestand des Versicherungsbetruges.


    Zitat

    Gab vor Kurzem ein BGH Urteil. Die Versicherung muss Dir die Mehrwertsteuer auch sofort zahlen.


    Hast du dazu ein Aktenzeichen?


    Thorsten

    Hallo,


    du verwechselst Restwert und Wiederbeschaffungswert. Den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (der aktuelle Wert unter Berücksichtigung des Schadens) zahlt die Versicherung aus. Bei älteren Fahrzeugen, die hauptsächlich privat gehandelt werden sollte da keine MwSt abgezogen werden. Außerdem gibt es noch Nutzungsausfall für die Zeit der Wiederbeschaffung (ca 10-14 Tage; ggfls Zulassungsnachweis neues Fz notwendig) und Erstattung für Auslagen und Gebühren.


    Um den Restwert gibt es manchmal Zoff mit der gegnerischen Versicherung. Diese hat natürlich ein Interesse an einem möglichst hohen RW. Ihre Möglichkeiten, da einzugreifen sind aber begrenzt. Auf keinen Fall hat sie ein Verfügungsrecht über das Fahrzeug.


    Thorsten

    Hallo,


    Habi-NRW: Warum sollte das so sein? Die VK-Versicherung hat doch mit Diebstahl nichts am Hut; das Risiko wird immer über TK-Versicherung abgedeckt (gegebenenfalls über eine in der VK-Versicherung integrierte TK-Versicherung).


    g60_nordlicht: Soweit mir bekannt geben alle Versicherungen für die Kurzzeitkennzeichen nur Haftpflichtzusagen. Damit hast du keine Teilkasko und bist somit ohne Versicherungsschutz für Diebstahl; der Schaden bleibt bei dir hängen.


    Thorsten

    Hallo,


    von der Viskosität her ist das kein Problem.


    BTW, was für ein Öl (Marke) ist es denn überhaupt? Vollsynthetik, Teilsynthetik oder HydroCrack?


    Thorsten

    Hallo,


    sorry aber das mit dem "zu dünn" ist so ein Quark, den jeder nachplappert aber null Wahrheitsgehalt hat. 5W40 ist kalt zwar "dünnflüssiger" als 10W40; aber trotzdem ist nie dünnflüssiger als das 10W40. Beide Öle sind im warmen Zustand am flüssigsten.


    Im Regelfall steigt beim Umstieg auf gute Synthetiköle der Ölverbrauch für eine kurze Zeit um dann wieder abzusinken. Wer ein gutes und günstiges Öl sucht sollte sich mal nach dem Megol 5W40 Vollsynthetik umschauen (zB bei http://www.oilportal.de ; Megol füllt für Liqui Moly ab). Wenn es auf den Preis nicht ankommt wäre die erste Wahl Mobil 1 5W-50 (oder 0W-40).


    Thorsten (mit 5W40 im Golf 1 GTD)