Soviel ich weiss ist das genau so wie tt-hase geschrieben hat. Es gibt im Internet extra Börsen für solche Fahrzeuge, die Aufkäufer geben ein Gebot ab an das sie 4 Wochen gebunden sind. Wenn das Fahrzeug also einen Listenpreis von 1500Eur hat und ein Gebot von 750Eur vorliegt dann kann ich bei einem Totalschaden als Fahrzeugbesitzer entscheiden, ob ich mir 750Eur auszahlen lasse (Differenz zwischen Listenpreis und Restwert) und den Wagen behalte, oder den vollen Listenpreis nehme, dann muss ich das Fahrzeug an die Versicherung abtreten.
Das unschöne für den Geschädigten ist halt, das für manche Fahrzeuge noch ziemlich viel geboten wird, gerade im osteuropäischen Raum. Wenn derjenige das Auto behalten möchte dann bekommt er oft nur einen ziemlich lächerlichen Betrag...
So wurde mir das gerade vor ein paar Tagen erklärt, hatte das Thema nämlich, weil jemand in den 3er Golf meines Bruders gefahren ist, war dann laut Versicherung auch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich hatte Glück, es war fast nichts kaputt, da habe ich noch einen super Schnitt gemacht...