ZitatDu kannst jede Felge verwenden,wenn der Abrollumfang des Rades sich höchstens um +/- 1,5 % von der Originalbereifung verändert.
wo hast du denn das her???
das mit den +/- 1,5% hat nur was damit zu tun ob man abs/asr hat. mehr nicht
mit der tachoangleihung hat §57 stvzo was zu tun