Zitat
Original von Eddie
Und doch Du bist in der Pflicht ihm die Ware zu liefern oder die Felgen beiden Felgen zurückzunehmen. Du hast ja vermutlich mit ihm vereinbart, dass er für x,-€ 4 Felgen bekommt. Wenn er auf Deinen Vorschlag mit dem Schadensersatz eingeht gut. Wenn nicht, pech!
Wir haben hier einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen. Ich nehme an, dass die Felgen per Vorkasse bezahlt worden sind. Der Verkäufer muss dem Käufer nun die Ware zur Abholung bereitstellen. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Wohnsitz der Verkäufers.
Wurden die Felgen auf Wunsch des Käufers verschickt handelt es sich um einen Versendungskauf. Bei einem Versendungskauf geht, mit Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer, ect...,die Gefahr schon vor der Erfüllung des Kaufvertrages auf den Käufer über.
Ich würde dem Käufer den entstandenen Schaden durch die Post bezahlen lassen.