Beiträge von EtOK

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    Original von Mike-T
    Wenn Du die Dämpfer auf der z.B. Hebebühne einbaust und gleich die unteren Schrauben festziehst, verspannt sich die Kolbenstange, wenn Du das Auto dann auf den Boden stellst.


    Meinst du damit die Schraube an der Hinterachsaufnahme?

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    Original von Habi-NRW
    da kann man schnell mal ne Meinungsverschiedenheit haben und schon hat man ne niedrige Bewetung! :tock:


    Oder wenn jemand keine Oberberger leidern kann... :motz

    Axo =)


    Dann wird es das Teil sein, dass in meiner Reparatur Anleitung unter "Verbindungsgestänge" steht.
    Wenn ich dieses Teil neu kaufe ist dann auch das "Gummilager am Stabilisatorende" mitdabei?
    Falls nein an dieser Stelle die übliche Frage des Einpressen... :rolleyes:

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    Original von BuzzT
    Du mußt allerdings zusätzlich außen am Traggelenk die Verschraubung lösen.
    Edit: Es würde sich anbieten gleich die Stabikoppelstangen mit zu machen.


    Benutzt man nicht zum Lösen einen Ausdrücker? So einen hätte ich hier noch rumliegen. Und das "grobe" Werkzeug wie Montiereisen sowieso :D


    Was sind denn nun schon wieder Stabikoppelstangen? :?:

    Aha, also die Querlenker sind komplett und es muß nichts mehr eingepresst werden.
    Aber wie sieht der Ein- ausbau aus? Könnte das nochmal jemand für mich erklären?


    Wie ist der Stabi am Querlenker befestigt?
    Gibt es hier nicht auch noch ein Gummilager das man wechseln könnte (oder handelt es sich hierbei um die bereits einggepressten Lager :?:)?
    Der Querlenker und das Traggelenk sind nur durch Schrauben befestigt,oder?
    Benötige ich in irgendeiner Form Speziallwerkzeug?

    Ich spiele mit dem Gedanken meine Querlenker austauschen zu lassen, da sich mein Wagen zur Zeit etwas bescheiden fährt - siehe Xavies Beschreibung am Anfang des Threads :D
    Muss oder sollte der Sturz nach dem Tausch neueingestellt werden?

    Zitat

    Original von Hüpfi
    Wenn man eine Anzeige wegen Nötigung bekommt, muß man dann nicht selber beweisen das es nicht so war?
    Dachte ich hab sowas mal gelesen?


    In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten


    @ MRGolf Was soll eine Gegenanzeige ausser Unglaubwürdigkeit nach 3 Monaten bringen?


    Wie schon erwähnt hat meine Anwaltin eine Gegendarstellung aufgesetzt. In dieser wurden das Rechtsüberholen zugegeben, die anderen Vorwürfe (Nötigung: Drängeln und Lichthupe; Gefährdung des Straßenverkehrs: Schneiden und Ausbremsen nach dem Überholvorgang) jedoch bestritten.
    Das bedeutet, dass Aussage gegen Aussage steht. In solch einem Fall hat die Staatsanwaltschaft keine Chance das Vergehen aufzuklären und stellt das Verfahren gegen ein Bußgeld (ca. 100-150 EUR + Punkt(e)) ein, weil bei so einer Aktion in der Regel immer mehrere Personen mitmischen. Soll heißen: Es ist der Staatsanwaltschaft bekannt das es auf deutschen Straßen jede Menge Oberlehrer und Verkehrserzieher gibt.
    Ganz zu Schweigen davon, dass die Zeit überhaupt nicht mehr da ist jedes Verkehrsdelikt auzuklären.

    Nein eine Gegenanzeige habe ich nicht gestellt. Ich habe erst nach drei Monaten einen Anhörungsbogen der Polizei gekommen.
    Damit bin ich dann zu meiner Anwältin und wir haben eine Gegendarstellung für die Staatsanwaltschaft aufgesetzt, um das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Auf Grund der leeren Staatskasse haben wir aber eigentlich nur noch mit einem Bußgeld gerechnet.


    Der Opi hatte noch eine Beifahrerin im Wagen sitzen, ich war alleine unterwegs und da die Bahn wirklich menschenleer war konnte der Vorfall auch von niemandem beobachtet werden.


    Adresse habe ich natürlich auch :]


    @ Habi Ich könnte schwören das war ein GMer :D

    am Ende siegt die Gerechtigkeit.


    Nur die wenigsten werden es mitbekommen haben, im November letzten Jahres habe ich mich auf der Autobahn dazu verleiten lassen, einen Rentner rechts zu überholen, nachdem ich ca. 6 km mit 120 km/h auf der linken Spur hinter ihm hergefahren bin.
    Der Rentner schien darauf ziemlich allergisch zu reagieren und erstattete umgehend eine Anzeige.
    In dieser wurde mir fälschlicherweise Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
    Ein nicht unerhebliches Bußgeld, Fahrverbot und eine Vorstrafe waren zu befürchten.
    Bei einem Schuldspruch hätte die Rechtsschutzversicherung keinen Cent übernommen.


    Heute fand ich folgenden Brief meiner Anwältin im Briefkasten vor


    Zitat

    in vorgenannter Angelegenheit darf ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass der Rhein-Sieg-Kreis mir mitgeteilt hat, dass eine Ahndung der Angelegenheit deshalb ausscheidet, weil der Staatsanwalt die Akte solange hat liegen lassen, dass eine Verjährung der Angelegenheit eingetreten ist.


    Daher ist nun auch das Bußgeldverfahren gegen Sie erledigt, so dass Sie insgesamt keinerlei Rechtsfolgen zu erwarten haben


    :D