also es macht je 3 punkte für den fahrer und 3 punkte für den halter. dazu ein bußgeld von 50 euro. dazu kommt noch die bearbeitungsgebühr.
was mit dem führerschein in der probezeit so alles passieren kann ist hier ganz gut erklärt: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php
zum fahrwerk, heutzutage wird es fast überall mit dem abstand von radmitte zur kotflügelkannte eingetragen. das ist für jeden ganz leicht nachzumeßen. ansonsten wenn ausreichend verdacht besteht, stellt man das fahrzeug sicher und lässt es vom gutachter/tüv untersuchen(das wird dann richtig teuer, wenn was ist. auch wenn dann nur die rückleuchten z.b. nicht ok sind, das auto aber wegen dem fahrwerk angehalten wurde).
was die tiefe betrifft, ganz wichtig sind natürlich die rad/reifenkombination und das fahrwerk. mit 13" und flachen reifen ist man logischerweise tiefer wie mit 18" felgen.
rein "gefühlstechnisch" würd ich sagen 60/60 bei originalbereifungsumfang. das reicht dann für tief, aber eben nicht brutal tief.
kannst ja mal nachmessen wieviel platz zwischen der lichtaustrittsfläche (müsste schon ganz unten an der reflektorkannte sein) und 50cm ist. bei 1, 2 cm mehr drückt man auch oft ein auge zu. um problemem aus dem weg zu gehen sollten auch 8cm platz sein unterm auto (ja ich weiß mehr geht, aber meißt hat man dann irgendwann mal ärger)
PS: ich hab mir extra nen 84iger gekauft, weil ich damit noch keine 50cm einhalten muss