ZitatOriginal von SirGroovy
dann bildet das Rundschreiben, das durch den TÜV gegangen ist, keine Rechtsverbindliche Grundlage?
die rechtsgrundlage ist schon viel älter. glaub mir, es ist einfach so (bin jetzt zu faul zum suchen).
früher hat auch keinen die 50cm am scheinwerfer interessiert, bis es diverse rundschrieben gab und darauf hingewiesen worden ist.
klar du kannst es probieren, du kannst es eingetragen bekommen, du kannst jahrelang ohne probleme fahren. trotzdem ist ein offener k&n in verbindung mit ner auspuffanlage nur noch per fahrgeräuschmessung einzutragen (klar machen das einige auch so, aber darum gehts ja nicht), aber das war früher auch schon so.