ZitatAlles anzeigenEine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 100,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Probezeitmaßnahmen: Ja
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Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 29 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 60,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja
Hinweise zur Probezeit ...
Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Also entweder hast du noch einen Verstoß und der Lappen ist weg oder du hast noch 2 Geschwindigkeitsverstöße bis der Lappen weg ist.
Normalerweise sollte es nicht durchgehen, das deine Mutter gefahren ist (du wirst deiner Mutter wohl nicht zum verwechseln ähnlich sehen). Wenn du Glück hast gehts aber auch so durch. Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar wird aber so oder so kommen.
Sollten die Geschwindigkeitsangaben stimmen bist du oder deine Ma erstmal den Führerschein für nen Monat los.