Beiträge von zpeedy

    Es gab schon 2, 3 Angebote von Scheichs, die den W12 Golf kaufen würden ohne einen Preis vorzugeben. Habe gehört das 1.000.000 kein Thema wären für diesen Golf, aber wohl nur solange es bei 2, 3 Stück bleibt.


    Nur so lange es Einzelstücke sind werden solche Preise bezahlt.


    Zum Limited G60 muss man sagen, das die Leistung nicht wesentlich viel mehr war als im normalen g60.

    Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur


    - Behebung der Betriebsunfähigkeit,
    - Verwertung des Fahrzeuges,
    - Vernichtung des Fahrzeuges.


    Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen vom Pannenort nur zu bestimmten Zielorten auf kürzestem Weg zulässig ist. Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof. Entfernungen bis 45 km werden teilweise als zu weit gesehen, weil es dann an dem Notgesichtspunkt fehlt (OLG Celle NZV 1994, S. 242). Ist die Entfernung zu gross, muss das Kfz verladen werden.


    Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.





    Grundsätze:


    Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.


    Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.


    Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen).


    Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens ganz oder teilweise nicht vor, so handelt es sich um ein "Schleppen" oder um normalen Anhängerbetrieb.


    Weitere Infos: http://www.verkehrsknoten.de/S…ppen_Schleppen/sld002.htm

    Was für Sitze und was für Konsolen?


    Bei meinen Recaro Pole Possition mit Recaro Konsolen war das kein Problem. Auch in Verbindung mit den Schroth H-Gurten ( die aber eine Freigabe für die Sitze haben) war das absolut kein Problem.


    Wichtig war dem Prüfer halt die Längsverstellung (durch die Recaro Konsolen) und die Möglichkeit zur Höhenverstellung (durch die Recaro Adapter).


    Das der Sitz eine Zulassung besitzen muss ist natürlich obligatorisch.

    Also mal ganz egal welchen Führerschein man braucht. Ein Auto schleppen darf man nur im Notfall (Panne, Unfall) und ansonsten braucht man dafür eine Schleppgenehmigung und die bekommt man im Regelfall einfach überhaupt nicht (es sei denn man ist Abschleppunternehmer oder so, aber selbst die nehmen immer nen Trailer oder LKW).

    Es ist nur Kulanz, wenn man nach einer negativen Abnahme das Geld wieder bekommt. Die Arbeit hat der TÜV Prüfer ja verrichtet.


    Dekra im Osten, TÜV im Westen für Einzelabnahmen und die sind immer je nach Aufwand.


    Räder (mit RSL Gutachten), festes Fahrwerk und Sitzplatzänderung im Polo 150 Euro.
    Räder (mit Gutachten), Gewindefahrwerk und Spurplatten im Passat 120 Euro.
    Porsche Räder (Festigkeitsgutachten), Adapterplatten, Fahrwerk im Golf 80 Euro.
    Vollschalensitze und H Gurte im Passat mit Sitzplatzänderung 80 Euro.

    Momentan habe ich bei Ebay H4 Bi Xenon Sets gesehen die wohl nicht mehr umgeschaltet werden, also mit Motor und Klappe, sondern 2 Brenner haben. (War vor meinem Urlaub, find jetzt gerade kein Set bei ebay)


    Ist das jetzt was neues, besseres oder nur ein schlechtes Foto?

    Sind die richtigen Räder drauf?


    Poste doch hier auch mal ein Foto.


    Vom Radkasten bzw. der Kotflügelkannte bis zur Radmitte wird oft als Maß vom TÜV eingetragen bei einer Teiferlegung. Das lässt sich leichter überprüfen in einer Kontrolle.


    Das Dachmaß haben die bei meinen bisherigen Autos auch immer nur so circa gemessen. +/- 2, 3 cm können das schon mal sein bei der TÜV Abnahme.


    Korrekt. Deswegen gibts in dem Fall nur die Strafe für den Fahrer, da er gleichzeitig auch der fürs Fahrzeug Verantwortliche ist. So habe ich das oben auch beschrieben (vielleicht nicht so wirklich gut, das meinte ich mit der Abweichung, da muss aber die Polizei mitspielen)

    Ein HID H4 Bi-Xenon Kit habe ich eingebaut. Der Einbau ging ganz fix. Musste nur einen Anschluß an die Batterie anklemmen und auf beiden Seiten einen Anschluß an Masse. Angesteuert wird das ganze durch den Adapterstecker der auf den alten originalen Stecker kommt. Also alles einfach Plu&Play. Hab nen 6000er verbaut.


    Das ganze Zeug sah ungefähr so aus:


    Hier den Adapterstecker hinter dem rechten Scheinwerfer:


    Die Brenner eingebaut im Klarglasscheinwerfer mit Fadenkreuz:


    Das Licht ist wirklich besser als mit herkömmlichen Birnen. Durch die 6000k Farbe sieht man aber schon das es Xenon ist. So einen Farbton schafft man mit Birnen nicht wirklich. Hab da ja auch schon ein paar probiert.


    Durch die 07er Nummer muss ich auch nicht zum TÜV und das ganze eintragen lassen, einfach eintragen wäre auch nicht möglich, trotz der ganzen e Zeichen.


    Bilder im dunklen sind schwierig zu machen, werds aber noch nachrreichen.



    Dann hab ich auch mal alle Produkte angewendet, die ich bestellt hatte:



    Also der Reihe nach...
    Waschen mit:


    Dann über Stellen mit Schlieren und Schleier:


    Lack reinigen:


    Lack polieren:


    Wachsen, schön mit Carnauba Wachs:


    Mal ein Foto zwischendrin, nach dem Waschen:


    So perlt das Wasser dann ab, kleiner vorher nacher Vergleich:


    Bessere Fotos kommen noch. Hab gerade die Bilder nicht hier. Bin aber echt begeistert wie mein der Lack, der nun auch schon gute 23 Jahre alt ist noch zum glänzen gebracht werden kann.


    Insgesammt war der Lack nicht in einem so tollen Zustand. Ein paar Macken sieht man so natürlich auch noch, der Glanz ist aber wieder da. Man merkt doch deutlich wenn man mal mit den Fingern über den Lack fährt das es eine ganz andere Struktur ist. Auch das Waschen geht viel leichter von der Hand.


    Die Reifen hab ich auch noch mit dem Reifen Gel behandelt. Glänzen so wirklich gut und es hält sich auch ne Weile.


    Zitat

    Original von Moneypul8



    wo steht denn da was interessantes? bzgl halter und fahrer?


    Für den Fahrzeugführer könnte ein Verstoß gegen § 23 StVO (sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) in Betracht kommen. Eine Halterhaftung könnte sich aus § 31 StVZO ergeben.


    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge


    (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.


    (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


    Was ich auch durch eigenen Erfahrungen bestätigen kann.

    Zitat

    Original von xv3
    Es ist ein Stecker dabei der als Gegenstück in den Stecker kommt wo normal auf die Birne gesteckt wird...


    Genau so. Siehe angehängtes Bild.


    Ich hab auch zwei herkömliche h4 Birnen dabei, falls mal was mit den Brenner oder ähnlichem wäre. Umgebaut auf "normale" Beleuchtung ist in 2 Minuten möglich, da wie gesagt die originale Verkabelung bleibt.


    Zum TÜV muss ich nicht mehr und die Polizeit hat mich bisher nicht angehalten, fahre aber auch ganz wenig.


    Das licht ist gut, besser als mit herkömmlichen Birnen. Wegen den Scheinwerfern ist es aber nicht ganz so optimal wie bei anderen Scheinwerfern, die für Xenon gebaut sind.

    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
    50 € 3 Pkt. B Verstoß


    Auf jeden Fall geht es an den Fahrer und Halter. Kann aber davon abgewichen werden.

    betriebserlaubnis erloschen.


    fahrer und halter je 3 punkte, 50 euro bußgeld und bearbeitungsgebühren.


    unter gewissen umständen bekommt der halter keine punkte. vorausgesetzt wird, das der halter nicht für das fahrzeug verantwortlich ist, also zum beipiel, wenn dein dad nur wegen der versicherung als halter angebeben wird es aber dein auto ist.

    Zitat

    Original von Stefan16VT
    Eben, beim Mieten zahls du Geld das nach nem Monat futsch ist, das Geld kannst auch in ein eigenes Auto investieren- wenn du das dann wieder verkaufst hast du weniger Miese gemacht als beim mieten.


    Unter anderem weil die Mietautos meißt einen höheren Wertverlust haben (neuere Autos, weniger Restwert) zudem ist auch die Versicherung für Mietwägen teurer und zu guter letzt will der Vermieter ja auch nen Gewinn machen.

    Zitat

    Original von Constantin
    Kauf dir nen alten Polo oder Golf, die kosten doch selten 200€ und sind garnicht schlecht (zb. 86c)..


    oder gleich was besseres. beim wiederverkauf gibts das geld ja quasi zurück.