Aus dem Verkehrsportal
ZitatZum 29.04.2009 muss die Rili 2007/46/EG in nationales Recht umgesetzt sein, das nationale Recht bleibt aber weiter bestehen und die Rili gilt auch nur für Neufahrzeuge... Damit ändert also sich eigentlich nicht viel; wesentliches Novum sind Regelungen zu Kleinserien und Einzelgenehmigung nach EG-Recht, hierzu berdarf es nach dem EG-Recht technischer Dienste und nicht der technischen Prüfstelle, wie sie in D bekannt ist. Wie das bei uns umgestezt wird, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen...