Hi ..
@ Benno
diese 8cm geschichte ist ne richtlinie ... mehr nicht
im gesetzestext steht sinngemaäß ... das fahrzeug SOLLTE ein hindernis von 8c, höhe und bla cm breite problemlos überfahren können
der knackpunkt is das sollte ... somit liegts wie so vieles im ermessen des prüfers
die 50cm lichtaustrittskante erreichen massig (auch neue) serienfahrzeug nicht ... darum is diese regel wohl auch etwas eingestaubt
dann gibts da noch diese toll richtlinie die besagt wie hoch die kennzeichen über der straße (also am auto) angebracht werden müssen
ich kenn jetzt die genauen maße nicht, aber ich weiß das z.b. der peugeot 206 vorn deutlich unter dieser marke liegt
alles in allem finde ich solche regelungen sehr zwiespältig, zumal die umsetzung auch in den wenigsten fällen komplett durchgesetzt wird
ich denke, solange man niemanden gefährdet und alles hand uns fuss hat kann auch mit weniger als 50cm lichtaustrittskante und weniger als 8cm bodenfreiheit durch die lande fahren
Mfg Jan
EDIT ... Mist, zu langsam