Hi ...
hab mir das ganze eben mal durchgelesen ... mein fazit : totaler schwachsinn
hab einen schönen post gefunden der das ganze gut zusammenfasst :
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1. Die Umweltplakette in der Windschutzscheibe stellt eine Sichtbehinderung dar.
Wenn Sie die Plakette dort anbringen wo Sie eigentlich hin soll, dann stellt sie keine Sichtbehinderung dar. Es ist klar, dass man sich die Plakette nicht vor die Augen klebt.
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2. Jedesmal bei Austausch der Windschutzscheibe muss sie mit erneuert werden.
*Lach* WIe oft wechseln Sie denn die Windschutzscheibe aus? Ich die letzten Jahrzehnte kein einziges Mal.
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3. Die Feinstaubplakette ist nicht fälschungssicher, da man über manipulierte Fahrzeugscheinkopien im Internet bessere Feinstaubplaketten bestellen kann, als dem Fahrzeug eigentlich zusteht.
Es gibt vieles das man machen kann und kriminell ist. Außerdem ist der Punkt nicht durchdacht. Sie bemängeln dass die Plakette nicht fälschungssicher ist, schreiben aber eigentlich was anderes: Dass der Fahrzeugschein nicht fälschungssicher sei und sie damit eine Originalplakette ergaunern können. Zu Recht ist Urkundenfälschung in Deutschland strafbar, dazu muss nicht diese Verordnung geändert werden.
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4. Zu 3. kann noch entgegen gewirkt werden, dass diese Plaketten mit der Steuerplakette nur im Straßenverkehrsamt ausgegeben und direkt auf das Kennzeichen geklebt werden.
Wieder nicht durchdacht. Damit würden Sie es z.B. Touristen unmöglich machen an eine Plakette zu kommen, oder sollen die Straßenverkehrsämter 7 Tage die Woche 24 Stunden rund um die Uhr auf Steuerzahlerkosten Personal verfügbar halten? Was hat es außerdem mit Umwelt zu tun, wenn dann 40 Millionen Autobesitzer mit ihrer Karre zum nächsten Straßenverkehrsamt fahren müssen, das auf dem Land schonmal dutzende Kilometer weg sein kann? "Der Umwelt zuliebe"?
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5. Als Aufkleber auf dem Kennzeichen wird die Feinstaubplakette unmittelbar an dieses Fahrzeug gebunden und kann nicht einfach in ein anderes Fahrzeug geklebt werden.
Das ist doch der Fall, schon mal die Verordnung gelesen?
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6. Bei innerstädtischer Verkehrsüberwachung mit Kennzeichenlesegeräten kann die Feinstaubplakette direkt mit ausgewertet und so Sünder ertappt werden.
Kann sie nicht. Die Systeme der Verkehrsüberwachung können nicht wissen welche korrekte Plakette zum PKW gehört. Wäre dies möglich, könnte man auf die Plakette auch gleich verzichten, dann müsste der Mitarbeiter nur im System nachschauen. Also macht es keinen Unterschied ob der Aufkleber an der Scheibe oder auf dem Kennzeichen klebt.
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7. Es käme der Umwelt zu Gute weil die Plaketten deutlich kleiner ausfallen (weniger Material).
Weniger Material für !!einen Aufkleber!!, dafür fahren Millionen Autobesitzer zum Straßenverkehrsamt. Ach jetzt hätte ich fast den Vorteil vergessen, den man ja noch hat: Man spart sich einen neuen Aufkleber beim Austauch der Windschutzscheibe.
Es gab schon einige Petitionen zum Thema Umweltplakette. Ich würde einer Abschaffung dieses Unsinns sofort zustimmen. Aber die bisherigen Petition inklusive dieser finde ich nicht durchdacht und nicht des Rätsels Lösung.
damit ist eigentlich alles gesagt ...
Grüße