Ein "stillgelegtes" auto darf aber auch nicht mehr fahren - es muss schon eine erneute Freigabe vom Straßenverkehrsamt bekommt.
Wenn ein Auto stillgelegt wird, dann wird normalerweise auch der FKZ-Schein sichergestellt und zum Amt geschickt, wo man ihn sich nach Behebung der Mänegl wieder abholen kann...