da gibt es doch eine regelung, ich zitiere hier mal
Zitat
Original von Stukov
Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
wobei hier nur vom hinteren kennzeichen geredet wird. ich habe schon oft autos gesehen, die vorne überhaupt keines hatten. nur weiss ich nicht, ob das irgendwie legal sein kann, bzw ob die dann immer zahlen, oder es auf- und abbauen.
zu der hinter-der-windschutzscheibe-frage wiederhole ich mich und mal eben:
Zitat
Original von Stukov
in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
ich glaube kaum, dass ein kennzeichen hinter glas auf 'ausreichende' entfernung lesbar sein kann, ausser das glas spiegelt an der stelle nicht :blink: :blink: :blink: , ist aber sicher nicht billig!