hi,
habe am 07.06.08 meinen s3 verkauft, der wagen war von mtm leistungsgesteigert und hatte eine gasanlage verbaut.
der käufer rückte mit seinem chef an und sie fanden das auto auch ganz super und laut denen haben sie vorher 5 schrott s3´s angeschaut. der chef war kfz meister und der käufer einer seiner mitarbeiter.
käufer meinte nur:"der wird jetzt sofort zerlegt und dann komplett gemacht...mindestens 400 ps"
"na ja,dann viel spaß" habe ich erwiedert und dann zogen sie mit dem s3 von dannen. (bisher fuhr der junge mann einen vr6 mit nos )
den fahrstil möchte ich mal mit "äußerst zügig" kommentieren (ich bin das auto am ende mit 9 liter gefahren
jetzt zum punkt, eben ruft mich ein anwalt an und erzählt mir der wagen hätte einen motorschaden und steht bei einem audi händler. die jungs von audi hätten gesagt dass ein falscher zylinderkopf verbaut gewesen sei und zwar von einem A4 1,8t. hab dem dann nur erklärt, dass der vorbesitzer den zylinderkopf gewechselt hat. worauf hin er auch meinte:" ah ja hier habe ich auch eine rechnung für eine zylinderkopf dichtung...da wird das dann wohl gemacht worden sein..."
ich meinte dann noch dass ich den wagen von einer autogasfirma komplett habe checken lassen und das die auch einiges erneuert haben, und das er in meinem besitz auch bei audi war und die nix beanstandet haben.
der anwalt meinte dann er ruft jetzt mal den vorbesitzer (vor mir) an und das war es fürs erste dann mal.
was kann da jetzt passieren??? hatte so was noch nie....
habe nur irgendwas im hinterkopf von 2 wochen rückgaberecht (wenn man das so nennen kann), und diese frist ist ja abgelaufen. auch habe ich den wagen ohne garantie und gewährleistung verkauft. und überhaupt, bei mir war ja nix. probefahrt hat er ja auch gemacht.
was meint ihr??? vieleicht jemand jurist hier??
thx so far!
hier mal noch die klausel aus dem vertrag: der verkäufer verkauft hiermit nachstehend bezeichnetes gebrauchtes kfz an den käufer. der verkäufer übernimmt für die beschaffenheit des verkauften kfz keine gewährleistung.