Na super, etzt hat sich der Frank gleich selbst gemeldet! Wollte grad anfangen PN zu verfassen...
Also mal Vorweg... Es geht nicht um den TÜV! Das Gutachten welches ich habe ist etwas... naja... sagen wir bescheiden.
Darauf ist nur angegeben, dass das Fahrwerk für eine Tieferlegung von ca. 45mm gedacht ist. Bei nem Gewinde vom Kollegen ist's genau so, aber da Stand wenigstens noch der Abstand Radmitte - Kotflügel drauf. Der ist Va. 280 und HA 290 mm. An dem Wert halt ich mich jetzt fest und das sollte also wirklich gar kein Problem sein!
Es geht nur darum, dass ich mal gelesen habe, dass man ein Gewindefahrwerk NICHT bis zum Maximum runter drehen sollte, sonder sicher noch 10-15 mm Restgewinde haben sollte. Mit TÜV hats also nicht zu tun, nur damit, dass ich nicht mein schönes Gewinde ruinieren will. Aber wenn mir jetzt jemand sagt, kannst das Gewinde ohne Bedenken ganz nach unten drehen - und der jenige auch wirklich etwas davon versteht - dann wird wohl dieser Thread hinfällig werden.
Angestrebte Tiefe.... Muss nicht wie Irre im Keller sitzen, aber sollte einfach anständig aussehen mit 9x16 ET15. Jetzt im Moment wenn man von der Seite schaut hat es ca. 20-25 mm Platz zwischen Pneu und Radlauf. Und das würde ich eben gerne reduzieren auf ... sagen wir mal 10-15 mm.
Dann meinst du, ist das nichts für mich, deine Lager? Wie gesagt, die jetzt verbauten sehen noch tip top aus, nichts verquetscht oder so.